KVen rechnen Bürgertests weiterhin ab |
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und KBV-Vorstand Andreas Gassen haben sich auf eine Verfahrensweise bei der Abrechnung der Bürgertests geeinigt. / Foto: picture alliance / SZ Photo
Seit dem vergangenen Donnerstag gilt die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) novellierte Testverordnung. Sie sieht einerseits vor, dass Teststellen – also auch Apotheken – nur noch maximal 9,50 Euro pro Bürgertest abrechnen können. Vulnerable Gruppen sollen weiterhin kostenlose Tests bekommen, außerdem bestimmte Personengruppen, für die dann allerdings eine Eigenbeteiligung in Höhe von 3 Euro fällig wird. Ale anderen sollen voll zahlen. Durch die neuen Regelungen haben die Teststellen diverse neue Kontrollpflichten erhalten: Die Personengruppen, die weiterhin kostenlose Bürgertests erhalten sollen, müssen ihre Berechtigung gegenüber den Teststellen nachweisen.
Die Standesvertretung der Mediziner hat verärgert auf die Neuregulierungen reagiert. In einem gemeinsamen Brandbrief an Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) hatten die KVen vergangene Woche angekündigt, »dass die Kassenärztlichen Vereinigungen Bürgertestungen künftig nicht mehr abrechnen und auszahlen können«. Nach der neuen Testverordnung müssen zusätzlich detaillierte Anspruchsvoraussetzungen (es gibt zehn Fallgruppen) nachgewiesen werden, um Anspruch auf einen Bürgertest zu haben und diesen rechtskonform zu erbringen. Die Kassenärzte bemängelten zudem, dass schon die zuvor geltenden Abrechnungsprüfungen durch die KVen Betrugsfälle nicht verhindern konnten.
Am heutigen Montagabend teilte das BMG jedoch mit, dass man sich mit den Ärzten auf eine Verfahrensweise geeinigt habe. Demnach wird es die Aufgabe der KVen sein, das Vorliegen der Akkreditierung der Testzentren und die rechnerische Richtigkeit der Abrechnung der Testzentren zu überprüfen. Nach der Auszahlung der Beträge geben die KVen die Daten der Testzentren an den Bund weiter. Danach wird die Plausibilität der durchgeführten Tests und Ergebnisse überprüft und Auffälligkeiten an die verantwortlichen Ordnungsbehörden der Kommunen weitergegeben. Die Ordnungsbehörden teilen dann gegebenenfalls den KVen mit, in welcher Höhe Rückforderungen zu erfolgen haben. An den neuen Regeln zu den Bürgertests ändert sich aber nichts, teilte das Ministerium mit.
Dazu erklärt Lauterbach: »Wir kombinieren unbürokratische Verwaltung mit effektiver Kontrolle. Die KVen überprüfen weiterhin die Abrechnung. Auffälligkeiten der Testergebnisse werden aber nachgelagert bewertet. Betrug mit Bürgertests darf sich nicht mehr lohnen.« Der KBV-Vorstand betonte: »Jetzt ist geklärt, dass die KVen die neuen Anspruchsvoraussetzungen für Bürgertests nicht prüfen müssen. Entscheidend ist, dass die KVen - solange an den Bürgertestungen festgehalten wird – für Betrugsfälle, denen falsche oder gefälschte Angaben von Getesteten oder Teststellen zugrunde liegen, weder verantwortlich sind noch dafür im Nachhinein verantwortlich gemacht werden.«
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