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Abrechnung Coronavirus-Tests

Künftig maximal 250 Euro Verwaltungskosten

Weniger Verwaltungskosten: Für Apotheken sollen künftig weniger Gebühren für die Abrechnung von SARS-CoV-2-Tests anfallen. Das sieht ein Änderungsentwurf der Coronavirus-Testverordnung vor.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 26.04.2021  17:00 Uhr

Seit Anfang März hat jeder Bürger mindestens einmal wöchentlich Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Test. Das sieht die Coronavirus-Testverordnung (TestV) vor, die am 8. März in Kraft getreten ist. Und diese Testmöglichkeit wird rege genutzt, denn ein negativer Testbescheid ist Voraussetzung für viele Alltagsaktivitäten wie etwa Friseurbesuche, Shopping und die Teilnahme an ausgewählten Events. Bundesweit bieten neben Arztpraxen, kommunalen Teststellen oder privaten Dienstleistern auch zahlreiche Apotheken solche sogenannten Bürgertests an – zuletzt stellten Offizinen hierzulande fast ein Viertel aller Teststellen. Die Abrechnung dieser Dienstleistung erfolgt dabei über die jeweilig zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) der Region, in der die Apotheke ihren Sitz hat. Die Apotheken erhalten pro Testung 12 Euro zuzüglich Sachkosten. Für Letztere durften im März noch 9 Euro je Test und ab April dann 6 Euro geltend gemacht werden. Ärzte und Zahnärzte bekommen die Testleistungen mit 15 Euro vergütet, zuzüglich Sachkosten.

Abgesehen von einer geringeren Testvergütung stehen Apotheken, Testzentren und Co. auch bei den zu Buche schlagenden Verwaltungskosten schlechter da als die Kassenärzte. Dafür, dass die KVen die Abrechnungen an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) weiterleiten und vice versa dessen Kostenerstattung im Anschluss an die Testanbieter wie Apotheken, Testzentren zurückspielen, erhalten sie eine Aufwandsentschädigung von 3,5 Prozent des gesamten Abrechnungsbetrags abzüglich der Sachkosten – bei den Ärzten sind es 0,7 Prozent.

Senkung ab einer bestimmten Testmenge

Nach dem Willen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) soll sich dies nun ändern. Um jene Leistungserbringer zu entlasten, die nicht Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung sind und die monatlich viel testen, will das BMG die Verwaltungskosten ab einer bestimmten Menge von Bürgertestungen auf einen niedrigeren Satz senken. Darüber hinaus soll es eine Deckelung geben: »Zudem wird eine absolute Obergrenze des Einbehalts von Verwaltungskosten pro Leistungserbringer und Monat von 250 Euro eingeführt«, heißt es in dem Entwurf zur Änderung der TestV, der der PZ vorliegt.

Je Leistungserbringer soll demnach ab einer gewissen Anzahl von Tests nur noch ein Verwaltungskostensatz von 2,5 Prozent gelten. Während es bis zu einer Anzahl von 500 Tests pro Monat weiterhin bei 3,5 Prozent des Gesamtbetrags bleiben soll, würde ab dem 501. Test der ermäßigte Kostensatz greifen.

Die neuen Regelungen sollen laut Entwurf auch für die Abrechnung der PCR-Tests gelten.

 

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