Kritik an Lauterbachs Sparplänen reißt nicht ab |
Melanie Höhn |
07.07.2022 15:20 Uhr |
Befürchtet eine eine weitere Schließungswelle von Apotheken durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz: Jens Dobbert, Präsident der Landesapothekerkammer Brandenburg. / Foto: LAKBB
Um das Finanzloch der Gesetzlichen Krankenversicherung zu stopfen, möchte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in Form des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) auch bei den Apotheken sparen: Der Kassenabschlag, den Apotheken den Krankenkassen auf jede abgegebene Rx-Packung gewähren, soll für eine Dauer von zwei Jahren auf 2 Euro angehoben werden. Damit will die Bundesregierung in den Jahren 2023 und 2024 insgesamt 170 Millionen Euro einsparen. Harsche Kritik an dem Spargesetz kam bereits aus allen Lagern. Nun melden sich auch die Apothekerkammern Hamburg und Brandenburg zu Wort.
Kai-Peter Siemsen, Präsident der Apothekerkammer Hamburg, befürchtet durch die Sparpläne eine Bedrohung der »guten und geordneten Versorgung der Patienten durch die Apotheke«. Die »Zitrone namens Apotheke ist ausgepresst«, so Siemsen weiter. Die von Lauterbach genannten Effizienzreserven hätten die Apotheken schon in den vergangenen 15 Jahren gehoben. Siemsen bezeichnet die Sparmaßnahmen als »Radikaleingriff« und sieht diesen als »Todesstoß für zahlreiche weitere Apotheken, die allein durch den fehlenden Inflationsausgleich der letzten 20 Jahre zu Tausenden schon in den letzten Jahren aus wirtschaftlichen Gründen schließen mussten«. Mit dieser Entscheidung würden die Leistungen der Apothekerschaft »mit Füßen getreten«.
Das gesetzlich festgesetzte Honorar auf der Grundlage von 2002 reiche nicht mehr aus, um alle Aufgaben, die die Apotheken zu erfüllen haben, noch weiter zu leisten. Zudem hätten der Gesetzgeber und die Krankenkassen den Apotheken in den letzten Jahren hunderte neuen Aufgaben unentgeltlich aufgeladen. Außerdem würden die derzeit riesigen Inflationsraten auch an den Apotheken nicht vorbeigehen.
Daneben greife ein »eklatanter Fachkräftemangel« um sich, dem die Apotheken aber auch wegen fehlender Ertragskraft nicht finanziell entgegenwirken könnten. »20 Jahre Verweigerung der Bundesminister für Gesundheit und Wirtschaft, das gesetzliche Honorar der Apotheken den gestiegenen Kosten anzupassen, zeigen seit geraumer Zeit Wirkung«, so Siemsen.