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Anhörung zum GDNG

Kritik an AMTS-Prüfung durch Kassen erneuert

Die Kassen sollen künftig das Recht erhalten, Versicherte auf Basis ihrer Daten auf Gesundheitsrisiken hinzuweisen. Die ABDA und die Ärzteverbände erneuerten ihre Forderung, die im Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz (GDNG) geplante Neuregelung zu streichen. Das wurde zur heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags in Stellungnahmen deutlich.
Anne Orth
15.11.2023  12:50 Uhr

Der Gesundheitsausschuss des Bundestags befasst sich am heutigen Mittwochnachmittag in einer öffentlichen Anhörung mit dem Entwurf des »Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten«, kurz Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz (GDNG). Ziel ist vor allem, die Nutzung gesundheitsbezogener Daten zu Forschungszwecken zu erleichtern. Die Geister scheiden sich an der geplanten Neuregelung in § 25b, wonach die Kassen künftig das Recht bekommen sollen, Daten ihrer Versicherten automatisiert auszuwerten und diese auf die Ergebnisse hinzuweisen. Das soll auch die automatisierte Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) umfassen. Während die Kassen dies begrüßen, forderten die ABDA sowie Ärzte- und Patientenverbände in Stellungnahmen, die geplante Neuregelung zu streichen. 

In ihrer Stellungnahme lehnt die ABDA die Neuregelung in § 25b SGB V erneut als schwerwiegenden Eingriff in das persönliche Beratungsverhältnis zwischen Patientinnen und Patienten und den Leistungserbringern strikt ab und fordert, die Regelung ersatzlos zu streichen. Die bei den Kassen vorhandenen Datenbestände seien weder vollständig, noch aktuell. Die vorgesehenen »Empfehlungen« würden daher vorhersehbar Verunsicherung bei den Versicherten und unnötigen Mehraufwand bei den Leistungserbringern erzeugen. Erkenntnisse aus Projekten zur multidisziplinären Zusammenarbeit wie beispielsweise ARMIN belegten demnach eindeutig, dass »unverbindliche Empfehlungen« an Patientinnen und Patienten häufig negativ wirkten und regelmäßig zu Verunsicherungen bis hin zu möglicherweise riskanten Entscheidungen führten. »Auch hinsichtlich der Qualität der Empfehlungen und möglicher Leistungssteuerungen bestehen erhebliche Zweifel«, heißt es.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert ebenfalls, die geplanten Neuregelung in § 25b zu streichen. Bei der automatisierten Verarbeitung versichertenbezogener Daten mit der Zielsetzung, seltene Erkrankungen, Krebserkrankungen oder andere schwerwiegende Gesundheitsgefährdungen frühzeitig zu erkennen, handele es sich um eine Screening-Maßnahme mit unklarem Nutzen. Die KBV bezweifelt, dass es aktuell validierte Prognosemodelle gibt, die mit ausreichender Präzision eine sichere Vorhersage der genannten Risiken auf Basis der bei den Kostenträgern vorhandenen Daten zu ermöglichen. Dies müsse jedenfalls erst wissenschaftlich geprüft werden.

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