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Anhörung zum GDNG

Kritik an AMTS-Prüfung durch Kassen erneuert

Die Kassen sollen künftig das Recht erhalten, Versicherte auf Basis ihrer Daten auf Gesundheitsrisiken hinzuweisen. Die ABDA und die Ärzteverbände erneuerten ihre Forderung, die im Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz (GDNG) geplante Neuregelung zu streichen. Das wurde zur heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags in Stellungnahmen deutlich.
Anne Orth
15.11.2023  12:50 Uhr
BÄK hält AMTS-Prüfung durch Kassen für nicht erforderlich

BÄK hält AMTS-Prüfung durch Kassen für nicht erforderlich

Wie die ABDA, rechnet auch die Bundesärztekammer (BÄK) mit einer Verunsicherung der Patientinnen und Patienten durch den Eingriff in die bestehende Behandlungsbeziehung. Auch die Ärztinnen und Ärzte würden verunsichert. Darüber hinaus stelle sich die Frage, warum es eine Überprüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit in den Händen der Kassen geben solle. Die BÄK begründet dies damit, dass es mit dem geplanten Digital-Gesetz eine individuelle Medikationsliste in der elektronischen Patientenakte (EPA) geben soll. »Es liegt dann also ein vollständiger Überblick der aktuellen und zurückliegenden Medikationen vor und somit eine valide Grundlage für eine Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung durch behandelnde Ärztinnen und Ärzte. Eine parallele AMTS durch die Krankenkassen ist nicht erforderlich«, heißt es in der Stellungnahme. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) lehnt die Pläne ebenfalls mit der Begründung ab, dies stelle einen massiven Eingriff in den heilkundlichen Kompetenzbereich von Psychotherapeuten und Ärzten dar.

Doch auch bei Patienten- und Wohlfahrtsverbänden stoßen die Pläne auf Ablehnung. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (BAG Selbsthilfe) wehrt sich laut ihrer Stellungnahme »mit allem Nachdruck« gegen die geplante Auswertung von Versichertendaten. Sie befürchtet, dass Krankenkassen die neuen Möglichkeiten nutzen könnten, um Patientinnen und Patienten mit teuren und gleichzeitig risikoreichen Therapien – möglicherweise auch telefonisch – unter Druck zu setzen. Das ließen »Erkenntnisse aus der Vergangenheit zum Krankengeldmanagement leider befürchten«, heißt es. Die Caritas betont, dass insbesondere Informationen über Gesundheitsgefährdungen bei der Einnahme von Arzneimitteln der ärztlichen Versorgung vorbehalten bleiben müssten. Denn bei der Information über mögliche unerwünschte Arzneimittelwirkungen könne ein abruptes Absetzen lebensnotwendiger Medikamente erheblichen Schaden anrichten. 

Hingegen hält der GKV-Spitzenverband die geplanten Auswertungs- und Beratungsbefugnisse für »lange überfällig«. Anders als die jeweiligen Leistungserbringer könnten die Kassen die notwendige Infrastruktur vorhalten, um Daten auszuwerten. Die Verbände der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begrüßen in einer gemeinsamen Stellungnahme, dass sie künftig die Möglichkeit erhalten sollen, auf Basis von Abrechnungsdaten Ansatzpunkte zu finden, um den Gesundheitsschutz und die Versorgung ihrer Versicherten zu optimieren. Sie sehen dies nicht als Eingriff in die ärztliche Verantwortung für die Behandlung an. Vielmehr erhöhe das Gesetz die Chancen, dass Patienten im Bedarfsfall ärztliche Behandlung auch in Anspruch nehmen. Über die Therapie entschieden weiterhin die Ärzte, heißt es.

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