Zudem dürfte es der ABDA ein Dorn im Auge sein, dass in dem aktuellen EU-Papier die Definition eines Arzneimittels nach wie vor ausgeweitet ist. Die Einschränkung, dass darunter nur industriell hergestellte Arzneimittel fallen, ist also im Vergleich zum ersten Entwurf gestrichen. So besteht die Gefahr, dass die Ausnahmeregelung, die sogenannte »formula officinalis« (Herstellung in Apotheken auf Rezept) tendenziell enger ausgelegt wird. Gemeint ist, dass im Vergleich zum aktuellen deutschen Recht dafür sehr hohe Anforderungen gelten, die womöglich zu Versorgungslücken führen könnten. Die ABDA hatte diesen Aspekt ebenfalls bereits in ihrer Stellungnahme zum EU-Pharmapaket bemängelt.