Der Unterschied zu einem regulären Gesetz sei erheblich. »Normalerweise beginnt alles mit einem Entwurf aus dem zuständigen Ministerium. Verbände schreiben Stellungnahmen, die Folgen werden durchgerechnet, das Plenum debattiert in erster Lesung im Bundestag. Nichts davon findet hier statt«, heißt es in der Stellungnahme.
Einen möglichen Grund für die Eile sieht die Stiftung darin, dass am 14. und 15. Oktober der Schätzerkreis, bestehend aus Fachleuten des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesamts für Soziale Sicherung und des GKV-Spitzenverbandes, tagt. Bis zum 15. Oktober müsse dort feststehen, mit welchen Einnahmen und Ausgaben die Gesetzliche Krankenversicherung im kommenden Jahr rechnet.
Auf dieser Grundlage lege das Gesundheitsministerium dann den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz fest. Bis zur Bekanntgabe am 1. November müssten die Einsparungen also feststehen. »Eine Frage der Patientensicherheit wird so zu einer Zahl, die rechtzeitig in eine Kalkulation passen muss. Die Stiftung für Arzneimittelsicherheit appelliert deshalb nachdrücklich an die Politikerinnen und Politiker im Deutschen Bundestag, diese Änderung nicht zu beschließen«, heißt es in der Stellungnahme.