Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

Stiftung für Arzneimittelsicherheit
-
»Krebstherapie ist keine Ausschreibungsware«

Die Bundesregierung plant die Wiedereinführung apothekenbezogener Zytostatika-Ausschreibungen. Das Vorhaben stößt auf breite Kritik. Nun warnt auch die Stiftung für Arzneimittelsicherheit.
AutorKontaktPZ
Datum 07.10.2026  16:05 Uhr
»Krebstherapie ist keine Ausschreibungsware«

Krankenkassen sollen wieder Exklusivverträge mit einzelnen Apotheken über die Herstellung von Krebsmedikamenten schließen dürfen. Das sehen Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD vor, die an die geplante Reform der Notfallversorgung angehängt wurden. Konkret geht es um sogenannte parenterale Zubereitungen, vor allem Zytostatika: Infusionen für die Chemotherapie, die spezialisierte Apotheken für jede Patientin und jeden Patienten einzeln anfertigen. Künftig könnten die Kassen diese Versorgung wieder ausschreiben und an die Apotheke mit dem günstigsten Angebot vergeben – so wie es bis 2017 schon einmal möglich war.

Am 7. Oktober 2026 hört der Gesundheitsausschuss des Bundestages dazu Sachverständige an. Die Abstimmung im Bundestag ist für Mitte Oktober geplant. Noch ist also nichts entschieden. Dennoch meldet sich die Stiftung für Arzneimittelsicherheit vor der Anhörung mit einer ausführlichen Stellungnahme zu Wort. Diese wurde von Ulrike Holzgrabe (Vorsitzende des Beirats der Stiftung für Arzneimittelsicherheit), Franz Stadler (Stifter der Stiftung für Arzneimittelsicherheit) und Thomas Wellenhofer (Mitglied des Beirats der Stiftung für Arzneimittelsicherheit) verfasst. 

»Arzneimittel sind eine besondere Ware, bei der es nicht allein um den Preis gehen darf. Trotz steigender Kosten im Gesundheitswesen müssen deshalb Qualitätsstandards eingehalten werden; das gilt besonders für Krebsmedikamente«, schreibt die Stiftung. Zytostatika-Zubereitungen würden für jede Patientin und jeden Patienten individuell und zeitnah hergestellt. Es gehe dabei also nicht um billig oder wirtschaftlich, sondern um die exakte Dosierung und den behutsamen Transport.

»Unverständlich und gefährlich«

Das Vorhaben der Koalition, die Herstellung dieser Zubereitungen wieder auszuschreiben, sei daher unverständlich und zum Teil auch gefährlich. »Denn der billigste Anbieter liegt selten ›um die Ecke‹, sondern transportiert seine Zubereitungen über mehr oder weniger weite Strecken«, heißt es in der Stellungnahme.

»Eine Krebserkrankung ist psychisch ohnehin sehr belastend. Das Warten auf die Infusion wird für die Betroffenen dann zur Qual«, mahnt die Stiftung für Arzneimittelsicherheit. Zudem hätten eine Reihe von Studien aus den vergangenen Jahren gezeigt, dass viele Zytostatika-Zubereitungen nicht nur temperaturempfindlich sind, sondern auch behutsam transportiert werden müssen. Es dürfe also zu keinen Erschütterungen kommen, sonst könnten sich feine Partikel bilden. Solche Lösungen dürften dann nicht mehr verabreicht werden.

»Warum will die Koalition wider besseres Wissen das Verbot der Ausschreibungen aufheben?«, fragt die Stiftung. »Bei der Behandlung krebskranker Menschen darf nicht die Wirtschaftlichkeit im Mittelpunkt stehen, sondern allein die bestmögliche Therapie. Zudem treibt nicht die Herstellung der Zubereitungen die Kosten in die Höhe, sondern es sind die Preise der patentgeschützten Wirkstoffe, die darin verwendet werden.«

In der Stellungnahme wird das Gesetzgebungsverfahren für die umstrittenen Pläne der Bundesregierung verantwortlich gemacht: »Für die Rückkehr der Zytostatika-Ausschreibungen gibt es nämlich keinen eigenen Gesetzentwurf. Sie steht als Änderungsantrag Nummer 7 in einem Paket, das die Fraktionen von CDU/CSU und SPD an das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung gehängt haben. Es sind dieselben Parteien, die das Verbot 2017 beschlossen haben.«

Im sogenannten Omnibusverfahren würden Gesetze durchgebracht, die normalerweise keine Zustimmung fänden: »Ein Gesetz fährt los, und unterwegs steigt zu, was sonst keinen eigenen Platz bekäme. Geändert werden soll Paragraf 129 Absatz 5 des Fünften Sozialgesetzbuchs. Begründet wird das mit der Umsetzung des Wirtschaftlichkeitsgebots«, schreibt die Stiftung.

Mehr von Avoxa