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Petitionsausschuss

Krankenkassen-Werbung erneut in der Kritik

Der Petitionsausschuss des Bundestages spricht sich dafür aus, dass Krankenkassen weniger Geld für Werbung ausgeben sollten. In Zeiten klaffender Finanzlöcher scheint dies sinnvoll. An der Gesetzeslage soll aber nicht gerüttelt werden.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 12.10.2022  15:30 Uhr

Konkretere Regeln 

Was folgte, war eine Front der versammelten Sportmacht, die sich als »Allianz des deutschen Sports« lautstark und öffentlichkeitswirksam speziell gegen diesen Passus zur Wehr setzte. Auch von den Kassen und aus den Bundesländern kam viel Gegenwind mit dem Ergebnis, dass in einem neuerlichen Entwurf von einem generellen Verbot der Banden- und Trikotwerbung keine Rede mehr war. Allerdings gelten seither konkretere Regeln für die werbenden Kassen, etwa ist Banden- und Trikotwerbung bei Sportevents nur dann zulässig, wenn dabei die sachbezogene Information über Leistungen im Vordergrund steht und die Werbung »mit konkreten Angeboten der Gesundheitsförderung und Prävention verbunden ist«. Auch die zulässige Höhe der jährlichen Werbeausgaben ist festgelegt.

Für dieses Jahr beträgt sie  4,94 Euro pro Mitglied, wie der GKV-Spitzenverband auf PZ-Anfrage mitteilte. Die Werbeausgaben sollten demnach nicht höher als bei 0,15 Prozent der monatlichen Bezugsgröße pro Mitglied liegen, um das Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit einzuhalten. Ein Blick in  die Verbandszahlen zu den jährlichen Werbeausgaben zeigt, dass die Werte in den vergangenen Jahren grundsätzlich gestiegen sind, allerdings mit Ausreißern nach oben und unten:  2021 lagen sie bei 194,2 Millionen Euro, zehn Jahre zuvor waren es noch 142,2 Millionen Euro (nach 164,4 Millionen Euro im Jahr 2010). Den höchsten Wert gab es demnach im Jahr 2019 mit 221,6 Millionen Euro. Wie viel davon die Kassen auf Eigenreklame im organisierten Sport steckten, führt diese Statistik allerdings nicht gesondert auf.

Der Petitionsausschuss hat in seiner Stellungnahme zu der Beschwerde auf die Rechtslage hingewiesen, nach der Krankenkassen durchaus für neue Mitglieder werben dürften, nur eben begrenzt. Auf diese Grenzen gelte es weiter hinzuweisen. Geltendes Recht zu ändern und den Kassen die Werbung generell zu verbieten, dazu gebe es allerdings »keinen Raum«.

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