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Petitionsausschuss

Krankenkassen-Werbung erneut in der Kritik

Der Petitionsausschuss des Bundestages spricht sich dafür aus, dass Krankenkassen weniger Geld für Werbung ausgeben sollten. In Zeiten klaffender Finanzlöcher scheint dies sinnvoll. An der Gesetzeslage soll aber nicht gerüttelt werden.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 12.10.2022  15:30 Uhr
Krankenkassen-Werbung erneut in der Kritik

Die Kombination aus Geld und Krankenkassen stellt derzeit vor allem für Leistungserbringer im Gesundheitswesen ein rotes Tuch dar. Schließlich geht es bei den drastischen Sparplänen zur Rettung der klammen Kassen um hohe jährliche Millionenbeträge, auf die Apotheken und Ärzte verzichten sollen. Auch die Hersteller sollen kräftig zur Ader gelassen werden.

In dieser Gemengelage hat der Petitionsausschuss des Bundestages am heutigen Mittwoch eine Beschlussempfehlung an den Bundestag weitergeleitet, die vorsieht, dass das Geldausgeben der Krankenkassen für Werbung insbesondere im Sportsektor begrenzt werden soll. Die zugrundeliegende Petition bemängelte vor allen Dingen, dass die Kosten für Werbung der Versichertengemeinschaft aufgebürdet und über die Beiträge geschultert werden müssten. Mehr noch: Wenn eine Krankenkasse teure TV-Werbung mache, müssten dies über den vorgeschriebenen Kostenausgleich sogar die Beitragszahler der anderen Krankenkassen mitbezahlen, zitieren die Parlamentsnachrichten des Bundestags den Petenten.

Ihm zufolge sei die Werbung zudem ein »Nullsummenspiel«, weil jeder Versicherte, der aufgrund von Werbung seine Kasse wechsele, bei seiner bisherigen fehle. Nicht zuletzt fehlten die Werbemittel im Gesundheitswesen. Deshalb fordere der Petent, »dass den gesetzlichen Krankenkassen jegliche Art von Werbung, insbesondere teure TV-Werbung und Werbung in Fußballstadien, untersagt wird«.

Banden- und Trikotwerbung als Zankapfel

Die Forderung ist nicht neu und rührt ein weiteres Mal an den verschlungenen Beziehungen zwischen Kassen, mächtigen Sportverbänden und Politik. Insbesondere die lukrative Banden- und Trikotwerbung, die zu den bekanntesten und wichtigsten Formen des Sponsorings im Sport zählt, war  der Zankapfel, um den sich die Beteiligten eine Zeitlang stritten.

Im März 2020 war das Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) in Kraft getreten, das das Werbeverhalten der Kassen speziell im organisierten Sport erstmalig gesetzlich regeln sollte. Ziel des Gesetzes aus dem Haus des damaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) war, die Krankenkassen und deren teils aggressive Eigenwerbung bei Sportveranstaltungen zu bändigen. Bis dato gab es keine verbindlichen Regeln für Kassen, wie, wo und in welchem Umfang sie für sich und ihre Leistungen Reklame machen dürfen. Neben allgemeinen Regeln gegen den unlauteren Wettbewerb mussten sich die Versicherungen in puncto Werbung lediglich an »gemeinsame Wettbewerbsgrundsätze« halten, deren Einhaltung aber nicht kontrolliert wurde.

Diesen Zustand sollte das GKV-FKG ändern und die grundsätzlichen Zwecke und Schranken des Wettbewerbs der Krankenkassen untereinander gesetzlich festschreiben. So weit, so gut – allerdings verhallte der Vorstoß mehr oder weniger ungehört, denn auf die neuen Grundsätze für die Werbung reagierte öffentlich kaum jemand. Bis Spahn dann im Winter 2020 eine Verordnung mit rechtsverbindlichen Vorgaben auf den Tisch legte, die es in sich hatte. Besonders pikant war der darin enthaltene Paragraf 6, der kurz und knapp vorschrieb: »Unzulässig ist insbesondere die Banden- und Trikotwerbung im Spitzen- und Profisport.«

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