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Abrechnungsdaten und ePA
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Krankenkassen und Industrie fordern vereinfachte Datennutzung

Eigentlich wurde schon 2023 die gesetzliche Grundlage zur Auswertung von Gesundheitsdaten durch die Krankenkassen geschaffen. Doch bisher passiert das kaum. Jetzt fordern der BKK-Dachverband, Astra-Zeneca und Pharma Deutschland Nachbesserungen am Gesetz.
AutorKontaktPZ
Datum 16.10.2026  16:10 Uhr

Das 2023 verabschiedete Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) soll es den Krankenkassen ermöglichen,  Abrechnungsdaten und die elektronischen Patientenakten auszuwerten. So sollen zum Beispiel Ärzte und Patienten vor möglichen Gesundheitsrisiken gewarnt werden. Doch bisher werden diese Möglichkeiten wenig genutzt.

Der BKK-Dachverband, Astra-Zeneca und Pharma Deutschland haben jetzt ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht, in dem sie die hohen bürokratischen Hürden beklagen, die die Umsetzung des GDNG erschwerten. Konkret stößt sich die ungewöhnliche Allianz an dem § 25b SGB V, der die datengestützte Erkennung individueller Gesundheitsrisiken im Detail regelt.

Laut dem Papier fand deshalb im Dezember 2025 ein interdisziplinärer Round Table zur Praktikabilität des § 25b SGB V statt. Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Datenschutz, Krankenkassen, Ärzteschaft, Patientenvertretung und Industrie hätten dort Anwendungshindernisse diskutiert und konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet. Ziel sei gewesen, Prävention und Versorgungsmanagement auf Grundlage von § 25b SGB V wirksam und zugleich sicher auszugestalten.

GeDIG als Chance für Nachbesserungen

Mit dem geplanten »Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen« (GeDIG) bestehe die Chance, diese Vorschläge für gesetzliche Anpassungen des § 25b SGB V umzusetzen. Der Kabinettsentwurf beinhalte bereits einige gute Ansätze wie die Öffnung des Paragraphen für zusätzliche Anwendungsfelder, etwa zur Erkennung schwerwiegender Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Doch der BKK-Dachverband, Astra-Zeneca und Pharma Deutschland wünschen sich noch weitere Anpassungen. Das Positionspapier beinhaltet daher vier Vorschläge:

  1. Den Krankenkassen soll die Möglichkeit eingeräumt werden, die Ergebnisse datengestützter Auswertungen in der elektronischen Patientenakte (ePA) zu speichern, sodass behandelnde Ärztinnen und Ärzte über bestehende Risiken informiert sind.
  2. Krankenkassen sollen die Möglichkeit erhalten, datengestützte Auswertungen auch auf Grundlage vorläufiger Abrechnungsdaten durchzuführen. Aktuell seien diese häufig erst mit erheblichem Zeitverzug
    möglich, da finale Abrechnungsdaten teilweise verspätet vorlägen.
  3. Die Anzeigepflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde sollen gebündelt werden und sich auf die jährliche Anzeige über die Verarbeitung von Sozialdaten im Auftrag beschränken. Das soll den Zeit- und Arbeitsaufwand reduzieren.
  4. Die aktuell in § 25b SGB V vorgesehenen erhöhten Haftungsanforderungen sollen ersatzlos gestrichen werden. Die hohen Anforderungen stünden Datenauswertungen im Einzelfall oft entgegen. Die allgemeinen Haftungsregelungen seien ausreichend.
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