Die Daten sollen Ärzten beim Erkennen möglicher Gesundheitsrisiken helfen. / © Imago/Westend61
Das 2023 verabschiedete Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) soll es den Krankenkassen ermöglichen, Abrechnungsdaten und die elektronischen Patientenakten auszuwerten. So sollen zum Beispiel Ärzte und Patienten vor möglichen Gesundheitsrisiken gewarnt werden. Doch bisher werden diese Möglichkeiten wenig genutzt.
Der BKK-Dachverband, Astra-Zeneca und Pharma Deutschland haben jetzt ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht, in dem sie die hohen bürokratischen Hürden beklagen, die die Umsetzung des GDNG erschwerten. Konkret stößt sich die ungewöhnliche Allianz an dem § 25b SGB V, der die datengestützte Erkennung individueller Gesundheitsrisiken im Detail regelt.
Laut dem Papier fand deshalb im Dezember 2025 ein interdisziplinärer Round Table zur Praktikabilität des § 25b SGB V statt. Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Datenschutz, Krankenkassen, Ärzteschaft, Patientenvertretung und Industrie hätten dort Anwendungshindernisse diskutiert und konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet. Ziel sei gewesen, Prävention und Versorgungsmanagement auf Grundlage von § 25b SGB V wirksam und zugleich sicher auszugestalten.
Mit dem geplanten »Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen« (GeDIG) bestehe die Chance, diese Vorschläge für gesetzliche Anpassungen des § 25b SGB V umzusetzen. Der Kabinettsentwurf beinhalte bereits einige gute Ansätze wie die Öffnung des Paragraphen für zusätzliche Anwendungsfelder, etwa zur Erkennung schwerwiegender Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Doch der BKK-Dachverband, Astra-Zeneca und Pharma Deutschland wünschen sich noch weitere Anpassungen. Das Positionspapier beinhaltet daher vier Vorschläge: