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Fehlende Evidenz? 

Krankenkassen kritisieren DiGA

In Deutschland werden immer mehr Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) von den Krankenkassen erstattet. Der GKV-Spitzenverband sieht das kritisch und klagt, dass der Nutzen vieler DiGA nicht ausreichend belegt sei. Doch die Anwendungen haben auch viele Fürsprecher. 
AutorKontaktLukas Brockfeld
Datum 03.04.2025  16:12 Uhr

Seit September 2020 stehen die ersten DiGA flächendeckend als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Verfügung, seitdem wurden  67 weitere Anwendungen in den GKV-Leistungskatalog aufgenommenen und neun wieder gestrichen. Bis 31. Dezember 2024 wurden insgesamt über 1 Million DiGA ärztlich verordnet oder von den Krankenkassen genehmigt. Dies entspricht Leistungsausgaben der GKV für DiGA in Höhe von 234 Millionen Euro. Das geht aus dem neuen DiGA-Bericht des GKV-Spitzenverbandes für das Jahr 2024 hervor. 

Die DiGA erfreuen sich demnach zunehmender Beliebtheit und verzeichnen ein ein kontinuierliches Wachstum. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Inanspruchnahme 2024 um etwa 85 Prozent angestiegen. Am häufigsten werden DiGA zur Behandlung von psychischen Erkrankungen in Anspruch genommen (30 Prozent). Aber auch DiGA, die Stoffwechselkrankheiten adressieren (28 Prozent), und DiGA bei Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems (16 Prozent) werden häufig genutzt. 

Fehlende Evidenz? 

Doch der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) ist über diese Entwicklung nicht glücklich. Er betont, dass auch DiGA nachweisen müssten, dass sie wirtschaftlich, zweckmäßig und medizinisch notwendig sind, um von den Krankenkassen übernommen zu werden. »Werden diese Kriterien einer Bewertung tatsächlich zugrunde gelegt, kann die Bilanz auch nach nunmehr vier Jahren DiGA in der Versorgung leider nur ernüchternd ausfallen. Das Verfahren zur Implementierung der DiGA in den GKV-Leistungskatalog hat sich aus Sicht der Beitragszahlenden nicht bewährt«, schreibt Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV Spitzenverbands, im Vorwort des Berichts. 

Der GKV-SV verweist darauf, dass nur 12 der 68 im DiGA-Verzeichnis aufgenommenen Anwendungen ihren Nutzen von Beginn an nachweisen konnten. Das sei besonders problematisch, da für DiGA ohnehin schwächere Evidenzanforderungen gelten als für andere Medizinprodukte. 

Der GKV-SV begrüßt grundsätzlich, dass immer mehr DiGA nach ihrer Erprobungsphase den Sprung in die dauerhafte Aufnahme schaffen. »Aber der Anteil von Anwendungen, die zunächst ohne einen nachgewiesenen Nutzen auf die Smartphones und Tablets der Patientinnen und Patienten gelangen, ist mit über 80 Prozent unverändert hoch. Das macht sie zu Versuchskaninchen und sorgt für Unsicherheit und mangelnde Akzeptanz sowohl bei der verordnenden Ärzteschaft als auch bei den Patientinnen und Patienten selbst«, erklärt Stefanie Stoff-Ahnis.

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