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Folgekontakte vermeiden

Krankenkassen in NRW schränken Rabattverträge ein

Die Forderungen der Apotheker nach einer Entbürokratisierung während der Coronavirus-Pandemie zeigen offenbar Wirkung. In Nordrhein-Westfalen ist in Sachen Rabattverträgen eine Einigung mit allen Primär- und Ersatzkassen erzielt worden.
Anja Köhler
20.03.2020  11:18 Uhr

Rabattverträge müssen in Nordrhein-Westfalen nur noch eingeschränkt umgesetzt werden. Grundlage dafür ist eine Vereinbarung mit allen Ersatzkassen und Primärkassen des Landes. Das teilte der Apothekerverband Westfalen-Lippe am Freitag mit. Die Vereinbarungen gelten zunächst bis zum 30. April. »So verhindern wir, dass Patienten und Apotheken unnötigerweise ein zweites Mal in Kontakt treten und unnötig zusätzliche Botenfahrten unternommen werden müssen, um die Patienten mit Arzneimitteln zu versorgen«, sagte der Verbandsvorsitzende Klaus Michels. Solche Folgekontakte würden das Risiko erhöhen, dass sich das Coronavirus weiter ausbreitet. Zudem arbeiteten die Apothekenteams aufgrund des Patientenansturms ohnehin bereits am Limit. Grundsätzlich müssen nach wie vor Rabattarzneimittel vorrangig abgegeben werden, es sei denn, die Apotheke hat ein rabattiertes Arzneimittel nicht auf Lager.

Angesichts der Coronavirus-Pandemie hatten mehrere Apothekerverbände erleichterte Regeln bei der Arzneimittelabgabe und zumindest eine temporäre Einschränkung der Rabattverträge gefordert. »Das selektive Auswählen von Mitteln zugunsten einzelner Krankenkassen ist mit Mehraufwand und Liefereinschränkungen verbunden und muss ein Ende haben«, sagte etwa der Vorsitzende des Hamburger Apothekervereins, Jörn Graue, im Gespräch mit der PZ. Es müsse jetzt um die uneingeschränkte Versorgung der Menschen und nicht um das Sparen um jeden Preis für die Kassen gehen. Zuerst hatte die AOK Rheinland/Hamburg die Umsetzung der Rabattverträge zeitweise eingeschränkt, Mitte der Woche lockerten auch die Ersatzkassen für Apotheken die Abgaberegeln bei Arzneimitteln.

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