Kostenlose Bürgertests bis 10. Oktober |
In den vergangen Monaten ein Bild neuer Normalität: Die Angebote kostenfreier Schnelltests an jeder Ecke. Doch ab 11. Oktober soll damit nun Schluss sein. / Foto: imago images/Ralph Peters
Coronavirus-Schnelltests sind seit März 2021 für alle in Deutschland wohnhaften Personen mindestens einmal pro Woche kostenlos verfügbar. Der Bund finanzierte diese Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie und gab dafür bislang rund 2,6 Milliarden Euro (bis Ende Juni) aus. Die Folge: Teststellen schossen zunächst wie Pilze aus dem Boden, Tests waren schnell fast flächendeckend verfügbar. Doch nun soll damit bald Schluss sein. Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) unter der Leitung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) haben sich laut Informationen der Deutschen Presse-Agentur auf ein Ende der kostenlosen Bürgertests geeinigt.
Das Angebot soll demnach am 10. Oktober enden – ab 11. Oktober muss man sie in der Regel selbst bezahlen. Dies erfuhr die Deutsche Presse-Agentur von mehreren Quellen aus Teilnehmerkreisen der MPK. Das Bundesgesundheitsministerium hatte in einem Bericht vor einigen Tagen bereits ein Ende der kostenlosen Tests ab Mitte Oktober vorgeschlagen.
Zunächst berichtete der «Spiegel» über diese Verständigung. Da mittlerweile allen ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden könne, sei eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Steuerzahler nicht angezeigt, hieß es in einem Beschlussentwurf. Weiterhin kostenlose Schnelltests soll es demnach aber für Menschen geben, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt - also insbesondere Schwangere und Unter-18-Jährige.
Wie viel die Tests künftig kosten werden, wird den Teststellen und Apotheken vermutlich selbst obliegen. In der Vergangenheit sind Schnelltests zwischen etwa 20 und 40 Euro angeboten worden.
Spätestens ab dem 23. August sollen die Bundesländer zudem per Verordnungen in vielen Bereichen, vor allem in Innenräumen die 3G-Regel einführen, heißt es in dem Beschluss der Konferenz. Dieser liegt der PZ vor. Damit soll der Zutritt etwa für Veranstaltungen, Fitnessstudios, Innengastronomie oder auch Krankenhäuser nur noch für Geimpfte, Genesene oder Getestete mit einem negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einem negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) gelten. Die 3G-Regel kann ganz oder teilweise ausgesetzt werden, wenn die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Es sollen aber auch andere Indikatoren zählen können, die ein niedriges Infektionsgeschehen widerspiegeln, beispielsweise die Hospitalisierung.
Zu den am Montag gefassten Beschlüssen äußerte sich Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK): »Wenn Schnelltests künftig Geld kosten, werden sich mehr Unentschlossene für eine Impfung entscheiden. Dieser Weg ist gut, richtig und notwendig. Deshalb begrüße ich den Beschluss der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin. Die Impfung ist und bleibt das wirksamste Schwert gegen die Pandemie.«
Er betonte aber auch, dass alle Menschen, für die kein Impfstoff zugelassen sei oder die sich aus individuellen medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, weiterhin wohnortnah kostenlose Schnelltests bekommen müssen, solange diese Zugangsvoraussetzung für bestimmte Aktivitäten sind. »Diese soziale Komponente muss aus Sicht der Apotheker als Heilberufler unbedingt gesichert sein, aber auch dafür haben sich die Regierungschefs ja heute ausdrücklich ausgesprochen.« Derzeit tragen etwa 5000 Apotheken bundesweit dazu bei, dass Schnelltests unbürokratisch und flächendeckend abgerufen werden können, so Benkert.
Zudem haben sich Bund und Länder nach dpa-Informationen am Dienstag auf einen nationalen Wiederaufbaufonds nach der Flutkatastrophe in Höhe von 30 Milliarden Euro geeinigt. Demnach soll ein nationaler Fonds «Aufbauhilfe 2021» als Sondervermögen des Bundes mit 30 Milliarden Euro eingerichtet werden. Die Wiederaufbaumaßnahmen der Länder in Höhe von 28 Milliarden Euro sollen je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert werden. Die Beteiligung der Länder soll laut Beschlussentwurf über eine Anpassung der Verteilung des Umsatzsteueraufkommens über 30 Jahre erfolgen.
Die Differenz von zwei Milliarden Euro ergibt sich aus Schäden an Bundeseinrichtungen: Bei der Hochwasserkatastrophe, die vor allem Regionen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz traf, hatte es auch Schäden etwa an Brücken, Schienenwegen und Autobahnen gegeben.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.