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Coronavirus-Schnelltests

Kostenlose Bürgertests bis 10. Oktober

Das vom Bund finanzierte Angebot kostenloser Corona-Schnelltests für alle Bürger soll am 10. Oktober enden – ab 11. Oktober muss man sie in der Regel selbst bezahlen. Darauf verständigte sich am Dienstag laut dpa-Informationen die Bund-Länder-Konferenz. Für Personen ohne allgemeine Impfempfehlung soll es aber weiterhin kostenlose Tests geben.
dpa
PZ
10.08.2021  16:14 Uhr
5000 Apotheken bieten derzeit Schnelltests an

5000 Apotheken bieten derzeit Schnelltests an

Zu den am Montag gefassten Beschlüssen äußerte sich Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK): »Wenn Schnelltests künftig Geld kosten, werden sich mehr Unentschlossene für eine Impfung entscheiden. Dieser Weg ist gut, richtig und notwendig. Deshalb begrüße ich den Beschluss der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin. Die Impfung ist und bleibt das wirksamste Schwert gegen die Pandemie.«

Er betonte aber auch, dass alle Menschen, für die kein Impfstoff zugelassen sei oder die sich aus individuellen medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, weiterhin wohnortnah kostenlose Schnelltests bekommen müssen, solange diese Zugangsvoraussetzung für bestimmte Aktivitäten sind. »Diese soziale Komponente muss aus Sicht der Apotheker als Heilberufler unbedingt gesichert sein, aber auch dafür haben sich die Regierungschefs ja heute ausdrücklich ausgesprochen.« Derzeit tragen etwa 5000 Apotheken bundesweit dazu bei, dass Schnelltests unbürokratisch und flächendeckend abgerufen werden können, so Benkert.

Fonds für Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe

Zudem haben sich Bund und Länder nach dpa-Informationen am Dienstag auf einen nationalen Wiederaufbaufonds nach der Flutkatastrophe in Höhe von 30 Milliarden Euro geeinigt. Demnach soll ein nationaler Fonds «Aufbauhilfe 2021» als Sondervermögen des Bundes mit 30 Milliarden Euro eingerichtet werden. Die Wiederaufbaumaßnahmen der Länder in Höhe von 28 Milliarden Euro sollen je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert werden. Die Beteiligung der Länder soll laut Beschlussentwurf über eine Anpassung der Verteilung des Umsatzsteueraufkommens über 30 Jahre erfolgen.

Die Differenz von zwei Milliarden Euro ergibt sich aus Schäden an Bundeseinrichtungen: Bei der Hochwasserkatastrophe, die vor allem Regionen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz traf, hatte es auch Schäden etwa an Brücken, Schienenwegen und Autobahnen gegeben.

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