Korf warnt vor Absturz auf 10.000 Apotheken |
Alexander Müller |
23.04.2024 12:02 Uhr |
Zum Schluss ging Korf noch auf die verpflichtende Einführung des E-Rezepts ein – und auf die wiederkehrenden Ausfälle in den ersten Wochen und Monaten. Neben den technischen Aussetzern gibt es die bekannten Fehlerquellen auf Verordnerseite – Freitextfelder, Berufsbezeichnung, Stapelsignatur. In den Apotheken könne es dagegen beim gleichzeitigen Einlösen mehrerer E-Rezepte an unterschiedlichen Arbeitsplätzen zu Verwechslungen kommen, da die Benutzeroberfläche die Rezepte an allen Monitoren anzeige.
Retaxationen bei E-Rezepten seien in der Regel Folgen von Abgabefehlern, also etwa der Nichtbeachtung des Rabattvertrags. Aber es gibt Korf zufolge auch Retaxationen, die aufgrund falscher Datenauslesung bei den Krankenkassen auftreten: Hier würden Dosierangaben oder Aut-Idem-Kreuze nicht gesehen oder das Vorlagedatum der Quittung nicht anerkannt. Ende Mai gibt es noch eine Verhandlungsrunde mit dem GKV-Spitzenverband über eine Friedenspflicht. Wenn es hier nicht zu einer Lösung kommt, werde der DAV dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) wieder einen »Liebesbrief« schreiben, kündigte Korf an.
Der Anteil der elektronischen Verordnungen liegt inzwischen bei 72,3 Prozent. Mit der Einführung des Card-Link-Verfahrens als viertem Weg könnte dieser Wert noch einmal steigen, da nun auch die Versender eine EGK-Lösung gebaut bekommen haben.
Die Nutzung von KIM (Kommunikation im Medizinwesen) sei dagegen »kein zugelassener Übermittlungsweg für den Regelfall«, so Korf. Rechtlich unzulässig sei die Direktübermittlung von der Arztpraxis an eine Apotheke. Möglich sei allenfalls eine Direktübermittlung von der Praxis an das Pflegeheim, sofern der Heimpatient eine entsprechende Empfangsbevollmächtigung erteilt habe.
Eine Interaktion zwischen Heim und Apotheke sei aktuell nicht flächendeckend möglich, so Korf. Denn stationäre Pflegeinrichtungen benötigen eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) und eine KIM-Adresse. Von den rund 12.000 stationären Pflegeeinrichtungen verfügen nach Korfs Zahlen aber nur knapp 500 über eine KIM-Adresse. Mit der flächendeckenden Einführung der Gesundheits-ID dürften sich aber auch die Einlösewege noch einmal verschieben.
Zum Abschluss wollte Korf den Apothekerinnen und Apothekern aber dennoch etwas Hoffnung machen. »Mut heißt nicht, keine Angst zu haben, sondern trotzdem zu handeln!«
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.