Korf seziert Apotheken-Reformpläne |
Daniela Hüttemann |
30.03.2025 15:16 Uhr |
ABDA-Chefökonomin Claudia Korf sprach beim WLAT über die geplante Apothekenreform der angehenden Koalitionäre. / © AKWL/Michael C. Moeller
Das Ergebnispapier der Arbeitsgruppe Gesundheit im Rahmen der Koalitionsverhandlungen beschäftigt sich recht ausführlich mit den Apotheken. Was dort steht, bewertet Claudia Korf, Geschäftsführerin Ökonomie der ABDA, zwar grundsätzlich positiv. Beim Westfälisch-lippischen Apothekertag (WLAT) in Münster warnte sie aber vor dem recht großen Interpretationsspielraum.
So heißt es ganz am Schluss des Absatzes über Apotheken, der Apothekerberuf solle »zum Heilberuf weiterentwickelt werden«. Das seien die Apotheker ja längst, so Korf. Die Weiterentwicklung der heilberuflichen Seite mit mehr Entscheidungskompetenzen und weniger Bürokratie sei aber der richtige Ansatz. Schließlich hätten die Apotheken ihre Kompetenzerweiterung während der Pandemie, die nicht verstetigt wurde, weder zum finanziellen Nachteil der Krankenkassen genutzt noch seien Patienten deshalb zu Schaden gekommen – im Gegenteil.
Die zahllosen Gespräche mit Politikerinnen und Politikern auf allen Ebenen hätten gefruchtet, indem ein Bewusstsein für den Wert der Apotheke vor Ort nun da wäre. Aber: »Jetzt fängt die Lobbyarbeit erst richtig an«, stimmte Korf die Zuhörenden ein. So soll das Fixum einmalig auf 9,50 Euro für alle Apotheken erhöht werden. »Das ist schön und bringt bei durchschnittlich 40.000 abgegebenen Packungen rund 50.000 Euro«, rechnete die Ökonomin vor, aber was dann?
Am schwierigsten zu interpretieren sei die Formulierung, »in Abhängigkeit vom Versorgungsgrad kann es [das Fixum] insbesondere für ländliche Apotheken in einem Korridor bis zu 11 Euro betragen.« Was bedeutet »insbesondere«? Damit scheinen Stadtapotheken nicht ausgeschlossen. »Der Mechanismus dahinter ist noch unklar«, resümierte Korf.
Sie begrüßte zwar, dass die Vergütung zwischen den Apothekern und dem GKV-Spitzenverband verhandelt werden soll, aber was genau ist mit »Vergütung« gemeint und was ist die Ausgangsbasis? Dies müssen aus Korfs Sicht die nun vorgeschlagenen 9,50 Euro sein und sollten sich auf das Fixum, aber nicht die 3 Prozent Aufschlag beziehen, denn auf den könnten die Apotheken nicht verzichten. Zudem brauche es eine Dynamisierung und Soforthilfen – aber nicht aus dem pDL-Topf.
Diese Sofortmaßnahmen fordert die ABDA:
Außer von der Fixumsanpassung würden nur die Apotheken vor Ort und nicht die ausländischen Versandapotheken von diesen Maßnahmen profitieren. Es gelte, Honorarmodelle zu etablieren, die besonders die Vor-Ort-Apotheken stärken, so Korf.
Ebenfalls gut: Die Beibehaltung des Fremdbesitzverbots wird bekräftigt. »Aber warum steht da nicht auch die Apothekenpflicht drin?«, fragt sich Korf mit Blick auf die Drogeriemarktkette dm, die schon mit den Hufen scharre, um ins Apothekengeschäft einzusteigen. Auch höhere Anforderungen an den Versandhandel könnten zum Bumerang werden. Das Bekenntnis zum Nullretaxverbot aus formellen Gründen klinge ebenfalls gut, stehe aber bereits im SGB V. Hier handle es sich um ein Vollzugsproblem.
Bürokratieabbau, weniger Dokumentationspflichten und eine Stärkung der Apotheken hätten auch schon im letzten Koalitionsvertrag gestanden, von daher dämpfte Korf zu große Hoffnungen – auch angesichts der vielen Herausforderungen, vor der die neue Bundesregierung stehen wird, und den schlechten Finanzen der Krankenkassen. Friedrich Merz sprach bezüglich der Papiere der verschiedenen Arbeitsgruppen gar von Wunschlisten.