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Urteil OLG Karlsruhe
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Kooperation von Zava und Shop Apotheke unzulässig

Das Urteil des Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) fällt klar aus: Eine Versandapotheke darf keine gemeinsame Sache mit einem Telemedizinanbieter machen. Im aktuellen Fall geht es um die Zusammenarbeit des Versenders Shop Apotheke und dem Telemedizindienst Zava. Das Telemedizin-Unternehmen hat nun laut Medienberichten die Behandlung von GKV-Versicherten gestoppt.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 28.12.2022  11:00 Uhr

Bericht: Zava stoppt GKV-Behandlungen

Ob der Versender nach dieser Entscheidung noch einmal nachlegt und weiter streiten will, bleibt abzuwarten . Angesichts dessen, dass der Telemedizin-Anbieter laut einem Bericht des »Ärzteblatts« aber vergangene Woche auf seiner Website und in der App mitgeteilt hatte, die Behandlung für gesetzlich Versicherte in Deutschland bis auf Weiteres einzustellen, erscheint das eher unwahrscheinlich. Laut der Meldung erschweren es die Rahmenbedingungen im deutschen Gesundheitsmarkt, die Videosprechstunden weiter anzubieten. Bereits im Oktober 2021 hatte das LG Köln ebenfalls eine direkte Zusammenarbeit von Zava und Shop Apotheke untersagt. Auch die App des britischen Unternehmens liegt hierzulande demnach erst einmal auf Eis.

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