Koalition zeigt sich kompromissbereit |
Ev Tebroke |
02.07.2024 18:10 Uhr |
Am Donnerstag berät der Bundestag (Archivbild) final über das Medizinforschungsgesetz. / Foto: Getty Images/
Sean Gallup
Es sollte die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Pharmaunternehmen stärken: Künftig sollten Erstattungspreise für neu auf den Markt kommende Medikamente zwischen Kassen und Herstellerseite vertraulich bleiben. Diese im Zuge des Medizinforschungsgesetzes (MFG) geplante Regelung geheimer Erstattungspreise stieß insbesondere beim Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) auf scharfe Kritik. Die Sorge war groß, dass damit die Kosten für neue Medikamente steigen und Ärzte nicht mehr wirtschaftlich verordnen können, weil ihnen die Preisanker fehlen.
Zuletzt hatten bei der Anhörung im Bundestag diverse Experten von geheimen Erstattungspreisen mehrheitlich abgeraten. Nun hat die Koalition reagiert und per Änderungsantrag nachgebessert. Vorgesehen ist jetzt, dass ein Pharmaunternehmen die Option »Vertrauliche Preise« erst nach der getroffenen Preisvereinbarung wählen kann. Zudem soll dann grundsätzlich ein Preisabschlag von 9 Prozent greifen, »wenn der pharmazeutische Unternehmer eine Arzneimittelforschungsabteilung und relevante eigene Projekte und Kooperationen mit öffentlichen Einrichtungen in präklinischer oder klinischer Arzneimittelforschung nachweisen kann«, heißt es in den ressortabgestimmten Änderungsanträgen, die der PZ vorliegen. So werde sichergestellt, dass mit der Vertraulichkeit auch spezifische Kostenvorteile für die GKV einhergehen, und es werde ein Anreiz für Forschung und Entwicklung in Deutschland gesetzt. Zudem sollen Ärzte auch bei Medikamenten mit vertraulichen Erstattungsbeträgen via Praxissoftware Informationen über Wirtschaftlichkeit solcher Medikamente abrufen können. Demnach sollen diese Informationen Pflichtbestandteil der Verordnungsprogramme werden.
Weitere Änderungen: Generikahersteller sollen zur Preisfindung ein Jahr vor Ablauf des Unterlagenschutzes vom GKV-SV Auskunft über den vertraulichen Erstattungsbetrag erhalten.
Auch soll grundsätzlich die Möglichkeit zur Wahl eines vertraulichen Erstattungsbetrags auf einen Zeitraum bis zum 30. Juni 2028 begrenzt werden. Und das BMG muss den Effekt des Preisverfahrens evaluieren und dem Gesundheitsausschuss des Bundestags bis zum 31. Dezember 2026 berichten.