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Geheime Erstattungspreise & Co.

Koalition zeigt sich kompromissbereit

Im Zuge des Medizinforschungsgesetzes (MFG) waren auch neue Preisbildungsregeln für Medikamente geplant. Hersteller und Kassen liefen Sturm. Nun kommt die Koalition entgegen und lenkt teilweise ein.
Ev Tebroke
02.07.2024  18:10 Uhr

Es sollte die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Pharmaunternehmen stärken: Künftig sollten Erstattungspreise für neu auf den Markt kommende Medikamente zwischen Kassen und Herstellerseite vertraulich bleiben. Diese im Zuge des Medizinforschungsgesetzes (MFG) geplante Regelung geheimer Erstattungspreise stieß insbesondere beim Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) auf scharfe Kritik. Die Sorge war groß, dass damit die Kosten für neue Medikamente steigen und Ärzte nicht mehr wirtschaftlich verordnen können, weil ihnen die Preisanker fehlen.

Zuletzt hatten bei der Anhörung im Bundestag diverse Experten von geheimen Erstattungspreisen mehrheitlich abgeraten. Nun hat die Koalition reagiert und per Änderungsantrag nachgebessert. Vorgesehen ist jetzt, dass ein Pharmaunternehmen die Option »Vertrauliche Preise« erst nach der getroffenen Preisvereinbarung wählen kann. Zudem soll dann grundsätzlich ein Preisabschlag von 9 Prozent greifen, »wenn der pharmazeutische Unternehmer eine Arzneimittelforschungsabteilung und relevante eigene Projekte und Kooperationen mit öffentlichen Einrichtungen in präklinischer oder klinischer Arzneimittelforschung nachweisen kann«, heißt es in den ressortabgestimmten Änderungsanträgen, die der PZ vorliegen. So werde sichergestellt, dass mit der Vertraulichkeit auch spezifische Kostenvorteile für die GKV einhergehen, und es werde ein Anreiz für Forschung und Entwicklung in Deutschland gesetzt. Zudem sollen Ärzte auch bei Medikamenten mit vertraulichen Erstattungsbeträgen via Praxissoftware Informationen über Wirtschaftlichkeit solcher Medikamente abrufen können. Demnach sollen diese Informationen Pflichtbestandteil der Verordnungsprogramme werden.

Weitere Änderungen: Generikahersteller sollen zur Preisfindung ein Jahr vor Ablauf des Unterlagenschutzes vom GKV-SV Auskunft über den vertraulichen Erstattungsbetrag erhalten.

Auch soll grundsätzlich die Möglichkeit zur Wahl eines vertraulichen Erstattungsbetrags auf einen Zeitraum bis zum 30. Juni 2028 begrenzt werden. Und das BMG muss den Effekt des Preisverfahrens evaluieren und dem Gesundheitsausschuss des Bundestags bis zum 31. Dezember 2026 berichten.

Rücknahme der »Leitplanken« bei Preisbildung

Für die Hersteller gibt es  ebenfalls ein deutliches Entgegenkommen. Die vielfach kritisierten »Leitplanken« im Zuge einer Reform des sogenannten AMNOG-Preisbildungsverfahren sollen zurückgenommen werden. AMNOG steht für »Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz«. Es regelt seit 2011 das Verhandlungsverfahren zur Preisbildung von neuen Medikamenten auf Basis einer Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

So sollen für Arzneimittel »mit einem relevanten Anteil klinischer Prüfungen in Deutschland« die »Leitplanken« zur Preisbildung aus dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz aufgehoben werden. Die zuvor bestehenden Verhandlungsspielräume sollen also bleiben. Das ist befristet auf drei Jahre, »es sei denn, der pharmazeutische Unternehmer weist eine Arzneimittelforschungsabteilung und relevante eigene Projekte und Kooperationen mit öffentlichen Einrichtungen in präklinischer oder klinischer Arzneimittelforschung in Deutschland nach«.

Um die Erhebung versorgungsnaher Daten zu unterstützen und die Kontinuität der Versorgung sicherzustellen, sei es gerechtfertigt, in diesen Fällen den Verhandlungsspielraum des GKV-Spitzenverbands und der pharmazeutischen Unternehmer bei der Vereinbarung von Erstattungsbeträgen nach § 130b zu erweitern, heißt es in der Begründung zum Änderungsantrags. »Die in § 130b Absatz 3 Satz 2 und 5 vorgesehene strenge Begrenzung des Erstattungsbetrags in Abhängigkeit von den Kosten der patent- oder unterlagengeschützten zweckmäßigen Vergleichstherapie bei nicht nachgewiesenem, geringem oder nicht quantifizierbarem Zusatznutzen («Leitplanken«) könnte sich hier anderenfalls mit Blick auf die genannten Ziele als hinderlich erweisen«, heißt es.

Apothekenhonorar Teil eines Entschließungsantrags der Union

Das Medizinforschungsgesetz soll am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beschlossen werden. Im Zuge dessen hat heute auch die Unionsfraktion einen entsprechenden Entschließungsantrag eingebracht. Dort fordert sie ebenfalls die Rücknahme der »Leitplanken«. Zudem setzt sich die CDU/CSU-Fraktion dafür ein, die Erstattungsbeträge nach dem bisher praktizierten Verfahren weiter transparent auszugestalten.

Hinzu kommt die Forderung, im Zuge des MFG auch die Apotheken wirtschaftlich zu stärken und das Fixum zu erhöhen. Der Bundestag solle die Regierung auffordern, Apotheken jetzt auch finanziell zu stärken durch eine Anpassung und Dynamisierung zum Beispiel des Apothekenfixums und/oder eine Anpassung des Kassenabschlages. Zuletzt hatte auch die ABDA gefordert, eine Honorarerhöhung via Omnibus-Verfahren im MFG zu etablieren.

Und auch für eine Überprüfung der Skonto-Regelung macht sich die Fraktion mit dem Antrag stark. Die Bundesregierung soll demnach Sorge dafür tragen, »dass Arzneimittel auch in einer guten Apothekenstruktur in der Versorgung über den Großhandel ankommen«. Es sei nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs notwendig, die Regelungen zur Gewährung von Skonti zu überprüfen und sowohl für Apotheken als auch für den Großhandel eine existenzsichernde Regelung zu implementieren. »Hierfür bedarf es unverzüglich einer gesetzlichen Regelung, deren Erarbeitungsprozess das Bundesgesundheitsministerium jetzt mit allen Beteiligten starten muss.«

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