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Lieferengpässe

Kliniken sollen dauerhaft Arzneimittelvorräte aufstocken

Krankenhäuser haben im Zuge der Pandemie zuletzt die Vorräte an bestimmten Medikamenten aufgestockt. Nach Plänen der Regierungsfraktionen sollen sich die Klinikapotheken auch in Zukunft besser bevorraten müssen. Zudem wollen sie die Ausbildung von Pharmazeuten und PTA vorübergehend flexibler gestalten.
Stephanie Schersch
18.02.2021  16:30 Uhr

Lieferengpässe sind in der Arzneimittelversorgung immer wieder ein Problem. Zuletzt hatte die Coronavirus-Pandemie die Schwierigkeiten auch in den Krankenhäusern noch einmal verschärft. Im Sommer hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Kliniken schließlich dazu verpflichtet, für bestimmte Präparate zum Einsatz in der Intensivmedizin vorübergehend größere Vorräte anzulegen. Nun wollen Union und SPD solche Pflichten auch unabhängig von der Krise einführen.

»Im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie hat sich gezeigt, dass eine erhöhte Bevorratung bestimmter Arzneimittel sinnvoll ist«, schreiben die Regierungsfraktionen in einem Entwurf für einen Änderungsantrag zum sogenannten EpiLage-Fortgeltungsgesetz. Mit der Novelle soll der Status der epidemischen Lage von nationaler Tragweiter über den 31. März 2021 hinaus verlängert werden. Ungeachtet der Epidemie wollen Union und SPD die Apothekenbetriebsordnung nun um eine Pflicht ergänzen, die Krankenhäusern und klinikversorgenden Apotheken grundsätzlich eine umfassendere Vorratshaltung vorschreibt. So sollen sie parenterale Arzneimittel zur intensivmedizinischen Versorgung in einer Menge vorhalten, die mindestens den Bedarf von vier Wochen abdeckt. Die Auswahl der Präparate soll dabei individuell erfolgen und davon abhängen, welche Arzneimittel das Krankenhaus konkret einsetzt. Auf diese Weise werde die Versorgungssicherheit gestärkt und Apotheken mehr Zeit eingeräumt, »sich auf erhöhte Bedarfe einzustellen«, heißt es.

Flexiblere Ausbildung für Pharmazeuten und PTA

Im Zuge der Pandemie drängen Union und SPD darüber hinaus auf eine noch flexiblere Ausbildung von Apothekern und PTA. Seit Monaten findet das Pharmaziestudium an den Universitäten bereits zu großen Teilen online statt. Möglich macht das eine Art Lockerung der Approbationsordnung, die der Bundesgesundheitsminister im vergangenen Sommer auf den Weg gebracht hat. Prüfungen müssen damit nicht mehr in starren Zeitfenstern stattfinden und auch die Aufgaben der Pharmazeuten im Praktikum wurden großzügiger gefasst.

In Zukunft könnten nun auch die Vorgaben zur Regelstudienzeit flexibler ausfallen. Das zumindest wollen Union und SPD über einen weiteren Änderungsantrag durchsetzen. Die bisherigen Erfahrungen aus der Praxis hätten gezeigt, dass abweichende Regelungen zur Regelstudienzeit erforderlich sein könnten, um sicherzustellen, dass Studenten keine Probleme mit dem Bafög bekommen, schreiben sie darin.

Zudem wollen die Parteien auch die Auswirkungen der Pandemie auf die Ausbildung pharmazeutisch-technischer Assistenten abfedern. Zuletzt hatten PTA in der Ausbildung immer wieder von Problemen beispielsweise bei der Suche nach Praktikumsplätzen berichtet. So sieht die Berufsordnung derzeit etwa keine Regelungen für ein Praktikum vor, das pandemiebedingt im Schicht-System stattfinden muss. Auch Lösungen für eine Unterbrechung der praktischen Ausbildung gibt es nicht, die etwa aufgrund einer vorübergehenden Apothekenschließung aus Quarantänegründen erforderlich sein kann. Nach dem Willen der Regierungsfraktionen sollen daher nun in Zukunft flexiblere Vorschriften für die Ausbildung möglich sein. Dabei berufen sich die Parteien auf Erfahrungen aus den Bundesländern, denen zufolge die Pandemie immer häufiger zu Problemen in der praktischen Ausbildung der Gesundheitsfachberufe führt.

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