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Erweiterte Meldepflichten

Kliniken müssen mehr Angaben zu Covid-19-Fällen machen

Seit heute müssen Kliniken in Deutschland mehr Details zu Covid-19-Fällen melden als zuvor. Damit will das Bundesgesundheitsministerium einen besseren Überblick über das Infektionsgeschehen bekommen. Gleichzeitig soll an der Sieben-Tage-Inzidenz zur Beurteilung der Situation festgehalten werden. Kliniken befürchten einen unnötigen Bürokratieaufwand.
dpa
13.07.2021  12:30 Uhr

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht die Pläne für erweiterte Meldepflichten zu Covid-19-Patienten kritisch. Die Inzidenz der hospitalisierten Fälle sei zwar ein wichtiger Indikator, hieß es in einer Mitteilung. Eine Meldepflicht der Hospitalisierungen einzuführen, sei aber wenig hilfreich, weil die wichtigsten Punkte bereits an die Gesundheitsämter gemeldet würden. Man stehe für einen konstruktiven Austausch bereit, um die notwendigen Meldedaten zu erheben. «Doppelmeldungen und damit einhergehende bürokratische Mehrbelastungen ohne Erkenntnisgewinn sind aber zu vermeiden.»

Die DKG verwies darauf, dass Kliniken und Klinikärzte über das Infektionsschutzgesetz bereits jetzt dazu verpflichtet seien, Krankheitsverdacht, Erkrankung oder Tod in Bezug auf Covid-19 zu melden. Hinzu kämen weitere Angaben etwa über Zeitpunkt oder Zeitraum der Infektion und auch zum Impfstatus. «Warum diese Meldepflichten nun noch einmal in einer Verordnung verankert werden müssen, erschließt sich nicht.»

Das Bundesgesundheitsministerium hatte am Wochenende bekanntgegeben, dass die Kliniken künftig mehr Details zu Covid-19-Fällen melden sollen. «Neben den bereits sehr genau zu meldenden Daten zur Belegung der Intensivstationen braucht es noch bessere Informationen zu allen in den Kliniken behandelten Covid-Fällen. So kann das Infektionsgeschehen besser überblickt werden», sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am Wochenende und bestätigte einen Bericht der «Bild am Sonntag», wonach Krankenhäuser über eine erweiterte Meldeverordnung verpflichtet werden sollen, mehr Daten zur Verfügung zu stellen.

Wie stark wird das Gesundheitssystem belastet?

Die Verordnung sieht zum einen vor, dass künftig alle Krankenhausaufnahmen wegen Covid grundsätzlich gemeldet werden müssen. Über die Zahl der Intensivpatienten hinaus wird damit deutlich, wie viele Patienten wegen Corona in Deutschland ins Krankenhaus müssen. Zudem sollen die Kliniken Alter, Art der Behandlung und Impfstatus der Corona-Patienten melden. «Da die gefährdeten Risikogruppen bereits geimpft sind, bedeutet eine hohe Inzidenz nicht automatisch eine ebenso hohe Belastung bei den Intensivbetten», sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) der Zeitung. Deshalb benötige man nun detailliertere Informationen. «Wir wollen wissen, wer erkrankt und wie gut er geschützt ist. Nur so können wir zeitnah abschätzen, wie hoch die Belastung für das Gesundheitssystem wird und wie gut die Impfungen wirken.»

Gleichzeitig bekräftigte die Bundesregierung, dass sie bei der Beurteilung der Corona-Lage weiterhin die Sieben-Tage-Inzidenz im Blick behalten wird. Es sei wichtig, weitere Parameter wie die Krankenhauseinweisungen wegen Covid-19 hinzuzuziehen, um die Lage einzuschätzen. «Aber das ist nicht als eine Abkehr von der Sieben-Tage-Inzidenz zu verstehen», sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Berlin. Es sei auch keine Änderung der politischen Strategie damit verbunden, unterstrich der Sprecher. Die Inzidenz sei nach wie vor ein wichtiger Parameter, weil sie unter anderem Trends erkennen lasse. Die Verordnung wurde am gestrigen Montag im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist somit seit heute in Kraft. Sie gilt demnach bis zum 13. Juli 2022.

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