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Kontrolle und Aufklärung
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Kinderschutzbund will Apotheken als Cannabis-Abgabestellen

Im Endspurt für die geplante Cannabislegalisierung bringt der Kinderschutzbund die Apotheken als geeignete Abgabestellen wieder ins Spiel. Damit könne der Schutz erhöht werden. Apotheken kamen als Abgabestellen einst infrage, sie lehnten die Freigabe aber von vornherein ab. Diese Haltung bekräftigte die ABDA jetzt.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 09.02.2024  13:30 Uhr

Bei einer Abgabe in Apotheken könne sichergestellt werden, dass ausschließlich Volljährige Zugang zu Cannabis bekämen, teilte eine Sprecherin des Kinderschutzbunds Bundesverband auf Anfrage der PZ mit. Denn zwar enthalte das Gesetz Bemühungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Diese reichten aber nicht aus, das habe der Kinderschutzbund Bundesverband bereits im vergangenen Juli in einer Stellungnahme zum Gesetzesvorhaben deutlich gemacht. Das Gesetz schaffe zu viele Gelegenheiten etwa bei Altersgrenzen, Mengenbegrenzungen, Schutzkonzepten oder Aufklärung, in denen bei Verstößen keine Sanktionierung vorgesehen seien.

Mit der Abgabe in Apotheken ließen sich zudem gesetzlich festgelegte Höchstgrenzen deutlich einfacher kontrollieren. Zudem könne in der Apotheke über Risiken aufgeklärt werden.

Cannabis ausschließlich in zertifizierten Stellen abzugeben, entspreche obendrein dem üblichen Vorgehen bei anderen legalen Suchtmitteln wie Tabak oder Alkohol. Schließlich würden diese auch nicht privat hergestellt und weitergegeben und zudem nur durch Vorlage eines entsprechenden Altersnachweises zugänglich gemacht. Anbau und Abgabe in den privaten oder halbprivaten Bereich zu verschieben, sei problematisch. Grundsätzlich müsse ein besonderes Augenmerk auf Kinder- und Jugendschutz sowie Prävention gesetzt werden.

ABDA spricht sich gegen Legalisierung aus

Apotheken waren in früheren Stadien der Gesetzespläne als mögliche lizenzierte Abgabestellen im Gespräch. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) war der Ansicht, dass die Einbindung von Apotheken zum einen die Qualität gewährleisten und zum anderen einen flächendeckenden Vertrieb ermöglichen könne. Inzwischen ist das vom Tisch. Die Standesvereinigung hatte sich in der Vergangenheit mehrfach gegen eine Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken ausgesprochen und vor den Risiken gewarnt. Auch die Bundesärztekammer und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte lehnen das Vorhaben ab.

Ihre Haltung bekräftige die ABDA auf PZ-Anfrage jetzt erneut und verwies dabei auf ein Faktenblatt zur Cannabislegalisierung, in dem betont wird, dass sie die Legalisierung aus fachlichen Gründen ablehne.  ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening gehörte zudem zu den Unterzeichnenden eines Schreibens der Bundesärztekammer aus dem vergangenen Dezember, das sich an Bundestagsabgeordnete richtete und an diese appellierte, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen. »Sorgen Sie stattdessen dafür, den Fokus der Drogenpolitik auf eine deutliche Ausweitung kluger und gezielter Präventionsstrategien und die Förderung von Interventionsprogrammen zu legen«, heißt es dort.

Zum 1. April soll das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis in Kraft treten. Das Gesetz wird vermutlich in der Woche ab dem 19. Februar im Bundestag verabschiedet, so kündigte es Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) vorige Woche an, nachdem die Koalition ihren Streit über das umstrittene Gesetz beigelegt hatte. Nach den Plänen sollen Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen der Droge für Volljährige dann erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen zudem Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden.

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