ABDA warnt erneut vor Risiken einer Cannabis-Freigabe |
Wie die ABDA sprach sich auch die Ärzteschaft erneut gegen die kontrollierte Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken aus. Das machten beispielsweise die Bundesärztekammer und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte in Stellungnahmen deutlich. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) lehnt den Gesetzentwurf ebenfalls ab. »Aus Sicht der DGKJP führen die Legalisierungspläne der Bundesregierung zu einer Gefährdung der psychischen Gesundheit und der Entwicklungschancen junger Menschen in Deutschland«, warnt die Fachgesellschaft in ihrer Stellungnahme.
Das Deutsche Krebsforschungszentrum begrüßt hingegen, »dass mit dem Gesetzentwurf zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten die Qualität von Konsumcannabis kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention gestärkt werden soll«, hieß es. Der Deutsche Anwaltverein und die Neue Richtervereinigung befürworten ebenfalls die geplante Legalisierung. Aus Sicht der Neuen Richtervereinigung gibt es jedoch noch »wesentliche Lücken und auch normative Widersprüche, die es auszuräumen gilt«. Die Deutsche Polizeigewerkschaft bezweifelt hingegen, »dass die vorgetragenen Annahmen einer Konfrontation mit der Realität standhalten«. Der Deutsche Richterbund (DRB) betonte erneut, dass das Gesetz aus seiner Sicht die Justiz nicht nennenswert entlasten werde. »Das Cannabis-Gesetz führt nicht zu einer Einschränkung des Schwarzmarktes; ganz im Gegenteil ist mit einer Zunahme des Schwarzmarktes zu rechnen«, hieß es.
Nach Vorstellung der Bundesregierung soll das Cannabis-Gesetz am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Der Entwurf sieht vor, dass Erwachsene ab 18 Jahren 25 Gramm Cannabis legal besitzen dürfen. Auch der private Anbau von maximal drei Pflanzen soll straffrei werden. Sogenannte Cannabis-Clubs sollen die Droge unter strengen Auflagen anbauen und sie an Mitglieder abgeben dürfen. Für Minderjährige bleibt Cannabis verboten.