ABDA warnt erneut vor Risiken einer Cannabis-Freigabe |
Die ABDA lehnt die geplante Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken ab. / Foto: shutterstock/lifestyle discover
Am Montagabend findet im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags eine öffentliche Anhörung zum Entwurf des »Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften«, kurz Cannabis-Gesetz, statt. Rechtzeitig vorher hat die ABDA heute in einer Stellungnahme erneut deutlich gemacht, dass sie die Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken aus fachlichen Gründen ablehnt und sich diesbezüglich der Einschätzung der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) anschließt. »Die bisherigen Erfahrungen aus den Legalisierungsländern deuten darauf hin, dass die Prävalenz von Cannabiskonsumstörungen zunehmen wird«, warnt die Standesvertretung.
Demzufolge verringere Cannabis die Aufmerksamkeit, schränke die Psychomotorik ein und induziere Apathie. Auch das Risiko für Arbeits- und Verkehrsunfälle steige. Zudem könne bei genetischer Vorbelastung schon ein einmaliger Konsum eine Psychose auslösen; das Risiko für psychische Störungen sei ebenfalls erhöht. Besonders riskant seien neben dem frühen Beginn des Cannabiskonsums im Jugendalter auch intensive Gebrauchsmuster sowie Co-Konsum von Tabak. Als Folge einer Freigabe seien vermehrt Notfall- und Suchtbehandlungen, Verkehrsunfälle und Arbeitsunfähigkeit zu befürchten, warnt die ABDA.
Weiterhin fordert die Bundesvereinigung, Cannabis zu Genusszwecken noch deutlicher von medizinischem Cannabis abzugrenzen. Aus rechtstechnischen Gründen solle das Verhältnis ausdrücklich klargestellt werden, um etwaige Fehlinterpretationen zu vermeiden. »Wünschenswert wäre eine ausdrückliche
Regelung, dass die arzneimittel- und apothekenrechtlichen Vorschriften für Medizinalcannabis als Arzneimittel weiterhin verbindlich sind, soweit das Medizinal-Cannabisgesetz keine abweichenden Regelungen vorsieht«, heißt es. Hintergrund ist, dass im Zuge einer Legalisierung Cannabis nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Die Abgabe von medizinischem Cannabis wird daher im Medizinal-Cannabisgesetz geregelt, und zwar in Artikel 2 des Cannabis-Gesetzes. In ihrer Stellungnahme zum Kabinettsentwurf hatte die ABDA bereits davor gewarnt, die Abgabe von medizinischem Cannabis im Rahmen des Cannabis-Gesetzes quasi am Arzneimittelgesetz vorbei neu zu regeln.
Wie die ABDA sprach sich auch die Ärzteschaft erneut gegen die kontrollierte Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken aus. Das machten beispielsweise die Bundesärztekammer und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte in Stellungnahmen deutlich. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) lehnt den Gesetzentwurf ebenfalls ab. »Aus Sicht der DGKJP führen die Legalisierungspläne der Bundesregierung zu einer Gefährdung der psychischen Gesundheit und der Entwicklungschancen junger Menschen in Deutschland«, warnt die Fachgesellschaft in ihrer Stellungnahme.
Das Deutsche Krebsforschungszentrum begrüßt hingegen, »dass mit dem Gesetzentwurf zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten die Qualität von Konsumcannabis kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention gestärkt werden soll«, hieß es. Der Deutsche Anwaltverein und die Neue Richtervereinigung befürworten ebenfalls die geplante Legalisierung. Aus Sicht der Neuen Richtervereinigung gibt es jedoch noch »wesentliche Lücken und auch normative Widersprüche, die es auszuräumen gilt«. Die Deutsche Polizeigewerkschaft bezweifelt hingegen, »dass die vorgetragenen Annahmen einer Konfrontation mit der Realität standhalten«. Der Deutsche Richterbund (DRB) betonte erneut, dass das Gesetz aus seiner Sicht die Justiz nicht nennenswert entlasten werde. »Das Cannabis-Gesetz führt nicht zu einer Einschränkung des Schwarzmarktes; ganz im Gegenteil ist mit einer Zunahme des Schwarzmarktes zu rechnen«, hieß es.
Nach Vorstellung der Bundesregierung soll das Cannabis-Gesetz am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Der Entwurf sieht vor, dass Erwachsene ab 18 Jahren 25 Gramm Cannabis legal besitzen dürfen. Auch der private Anbau von maximal drei Pflanzen soll straffrei werden. Sogenannte Cannabis-Clubs sollen die Droge unter strengen Auflagen anbauen und sie an Mitglieder abgeben dürfen. Für Minderjährige bleibt Cannabis verboten.