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MwSt-Senkung

Keine Sonderregeln für Apotheken

Ab Mittwoch sinkt die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent. Das hat der Bundestag soeben beschlossen. Eine Regelung, die einen mit der Absenkung verbundenen Verlust bei den Apotheken abfedern würde, wird es nicht geben.
Stephanie Schersch
29.06.2020  12:32 Uhr

Bereits in der vergangenen Woche hatte sich abgezeichnet, dass die Koalition ihre Pläne zur Reduzierung der Mehrwertsteuer nicht nachbessern wird. Zwar gab es vor allem aus der Union durchaus Verständnis für die Sorgen der Apotheker. Das reichte zuletzt jedoch nicht aus, um das Gesetzespaket noch einmal aufzuschnüren.

Die Apotheker werden damit in den kommenden sechs Monaten bei der Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel pro Packung 4 Cent weniger verdienen. Hintergrund sind die Auswirkungen der Steuersenkung auf den Apothekenabschlag, den die Krankenkassen als Rabatt auf jedes Rx-Präparat erhalten. Da es sich bei den 1,77 Euro um einen Bruttobetrag handelt, reduziert sich der eigentliche Rabatt bislang um 19 Prozent, künftig werden es nur noch 16 Prozent sein. Damit müssen die Apotheker den Krankenkassen effektiv einen höheren Nachlass pro Packung gewähren als bisher.

12 Millionen Euro Verlust

Diesen Effekt hatten Union und SPD bei der Ausarbeitung ihres Gesetzentwurfs offenbar nicht im Blick. Mit der Novelle will die Bundesregierung die Wirtschaft ankurbeln und die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie ein Stück weit abfedern. Nun müssen ausgerechnet die Apotheken Einbußen hinnehmen, und das obwohl sie zuletzt auch aus der Politik viel Lob für ihren Einsatz in der Krise erhalten haben. Insgesamt dürften die Apotheken durch die Regelung nun bis Jahresende rund 12 Millionen Euro verlieren.

Nach der Zustimmung im Bundestag muss sich nun noch der Bundesrat mit dem Gesetz befassen. Da die Steuersenkung bereits ab 1. Juli greifen soll, hat die Länderkammer für heute Nachmittag eine Sondersitzung einberufen, um über die Novelle abzustimmen.

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