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Europäischer Gerichtshof

Keine Rx-Gratisproben für Apotheker

Pharmaunternehmen dürfen Apothekern keine Gratisproben verschreibungspflichtiger Arzneimittel überlassen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute entschieden. OTC-Präparate als kostenlose Muster verbietet das Unionsrecht demnach allerdings nicht.
Stephanie Schersch
11.06.2020  14:20 Uhr

Die Entscheidung der Luxemburger Richter geht auf einen deutschen Rechtsstreit aus dem Jahr 2013 zurück. Damals hatte der Arzneimittelhersteller Ratiopharm kostenlose Muster des Arzneimittels Diclo-Ratiopharm-Schmerzgel® an Apotheker abgegeben. Konkurrent Novartis vertreibt mit Voltaren® ebenfalls ein Diclofenac-haltiges Gel und hatte in den Gratispackungen von Ratiopharm eine unzulässige Werbeabgabe und somit einen Verstoß gegen § 47 des Arzneimittelgesetzes gesehen. Die Abgabe von Musterpackungen ist demnach etwa an Ärzte und Zahnmediziner erlaubt, Apotheker hingegen werden in dem Paragrafen wörtlich nicht genannt. Das Unternehmen klagte und landete mit dem Fall schließlich vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

Um das Verfahren grundsätzlich zu klären, wandten sich die Karlsruher Richter an ihre Kollegen beim EuGH. Konkret ging es ihnen um die Auslegung des sogenannten Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel. So sollte der Europäische Gerichtshof entscheiden, ob dieser Kodex Gratismuster von Arzneimitteln an Apotheker erlaubt. Das haben die Richter in Luxemburg mit ihrem heutigen Urteil verneint. Demnach dürfen nur Personen, die auch tatsächlich Arzneimittel verschreiben, Musterpackungen rezeptpflichtiger Präparate erhalten. Eine Abgabe ist also an Ärzte, nicht aber an Apotheker möglich. Dabei verweist das Gericht auf die möglichen Gefahren, die mit der Einnahme eines Arzneimittels verbunden sein können. Sie dürften daher »nicht ohne ärztliche Überwachung verwendet werden«, so der EuGH.

Mehr Spielraum bei OTC-Musterpackungen

Ganz anders kann es dem Gericht zufolge hingegen bei OTC-Präparaten aussehen. So lasse das Unionsrecht Regeln auf nationaler Ebene durchaus zu, die Gratisproben rezeptfreier Medikamente an Apotheker erlaubten. Schließlich hätten die Pharmazeuten so die Möglichkeit, »sich mit neuen Arzneimitteln vertraut zu machen und Erfahrungen mit deren Anwendung zu sammeln«, heißt es. In Deutschland sieht das Arzneimittelgesetz eine solche Regelung bislang allerdings im Wortlaut nicht vor. Jetzt muss der Bundesgerichtshof über den Rechtsstreit im Einklang mit dem EuGH-Urteil entscheiden. 

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