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Impfstoff-Bestellungen

Keine Obergrenzen für Covid-19-Impfstoffe in der KW 34

In der Woche vom 23. bis 27. August 2021 gibt es für die Impfstoff-Bestellungen der Vertrags- und Privatärzte sowie Betriebsärzte erneut keine Höchstbestellmengen. Das teilte der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit.
Jennifer Evans
06.08.2021  15:30 Uhr

In der Kalenderwoche 34 können die Ärzte unbegrenzt die Covid-19-Impfoffe von Biontech/Pfizer, Astra-Zeneca und Janssen (Johnson & Johnson) ordern. Laut DAV wird es erneut keine Höchstbestellmengen für Erstimpfungen mit Comirnaty® beziehungsweise Vaxzevria® geben. Ebenso existiere keine Obergrenze für Bestellungen für Zweitimpfungen. Zu Kürzungen für Erstimpfungen kann es allerdings beim Präparat Janssen® kommen. Das ist abhängig von den bestellten Dosen für die Zweitimpfungen. »Wird vom Großhandel die bestellte Impfstoffmenge nicht vollumfänglich geliefert, sind zunächst ärztliche Bestellungen über große Impfstoffmengen zu kürzen«, heißt es.

Wie gewohnt, wird der Großhandel die Apotheken am Dienstag, 17. August 2021, über die Liefermenge der Kalenderwoche 34 für die Vertrags- und Privatärzte informieren. Aufgeben müssen die Ärzte ihre Bestellung für die Kalenderwiche 34 wieder bis spätestens Dienstag, 10. August 2021, 15 Uhr.

Die Bestellung für Betriebsärzte erfolgt am Mittwoch, 11. August 2021, zwischen 12 Uhr und 15 Uhr. Für sie steht für Kalenderwoche 34 erneut lediglich der Covid-19-Impfstoff Comirnaty® zur Verfügung, für den es ebenfalls keine Höchstbestellmengen gibt. Abhängig von der Zahl der Zweitimpfungen kann es laut DAV dabei gleichermaßen passieren, dass weniger Dosen für Erstimpfungen geliefert werden als bestellt. Der Großhandel informiert die Apotheken am Mittwoch, 18. August 2021, über die entsprechende Liefermenge für die Betriebsärzte.

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