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Apothekerkammer Berlin

Keine Impfzertifikate im Notdienst

Da in den vergangenen Wochen immer häufiger gefälschte Impfnachweise im Nacht- und Notdienst vorgelegt wurden, fordert die Kammer Berlin Apotheken dazu auf, keine Impfzertifikate mehr im Nachtdienst zu erzeugen. Bei Fälschungsverdachtsfällen könnten diese nicht durch Kontaktaufnahme der impfenden Stelle überprüft werden, heißt es.
AutorKontaktPZ
Datum 29.11.2021  14:30 Uhr

In Berliner Kiezen mit lebendigem Nachtleben bilden sich derzeit immer wieder Schlangen vor der Notdienstklappe von Apotheken, berichtet die Apothekerkammer Berlin. Viele der Wartenden möchten sich ein digitales Impfzertifikat ausstellen lassen, um Zugang zu einer Bar oder einem Club zu bekommen. In Berlin gilt dafür entweder die 2G- oder 2G-Plus-Regelung. Doch die Kammer rät Apotheken davon ab, diese im Notdienst auszustellen. Nicht selten gäbe es Anhaltspunkte, dass im Notdienst gefälschte Impfnachweise vorgelegt werden, teilte die Kammer mit. Dies würden die Apotheken berichten.

Von den Betreffenden werde offensichtlich bewusst eine Situation geschaffen und ausgenutzt, in der die Apotheke keine Möglichkeit hat, den vorgelegten Impfpass genau zu überprüfen. Denn: Bei möglichen Rückfragen, könne die Apotheke nachts nicht einfach bei den Ärzten oder im Impfzentrum anrufen oder anderweitig kontaktieren. Das Szenario ähnelt laut Kammer der bekannten Masche der Vorlage gefälschter Tilidin-Rezepte und anderer Verordnungen für »begehrte Substanzen« im Notdienst.

 »Wenn sich in der Szene rumspricht, dass die Quelle ausgetrocknet ist, können Apotheken im Notdienst auch wieder ihrer ausschließlichen Aufgabe, der Versorgung mit Arzneimitteln, nachkommen«, so die Kammer. Darüber hinaus weist sie nochmals darauf hin, dass Apotheken nicht verpflichtet sind, digitale Impfzertifikate zu erstellen, schon gar nicht im Notdienst.

Die Kammer hat deshalb ein PDF-Dokument erstellt, mit dem Apotheken darüber informieren können, dass sie im Notdienst keine digitalen Covid-19-Impfzertifikate erstellen. Das Dokument kann hier heruntergeladen werden.

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