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Bundesregierung
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Keine Geschlechterquote bei Studien

Im deutschen Gesundheitswesen ist geschlechtsspezifische Medizin noch eine Randerscheinung. Welche Bedeutung die Bundesregierung diesem Thema beimisst und wie der Anteil weiblicher Teilnehmer bei medizinischen Studien künftig steigen könnte, wollte die FDP wissen.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 29.01.2020  13:30 Uhr

Bei Männern und Frauen können sich Symptome einer Krankheit unterscheiden und auch Arzneimittel anders wirken. Manche Erkrankungen können daher womöglich erst spät oder gar nicht diagnostiziert und therapiert werden. Welche Bedeutung das etwa für die Patientensicherheit hat, wollte nun die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage von  Bundesregierung wissen. Demnach kann geschlechtsspezifische Medizin »einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Versorgungsqualität, Versorgungseffizienz, Patientensicherheit und Patientenorientierung leisten«, heißt es dazu in der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesgesundheitsminister, Sabine Weiss (CDU). In der medizinischen Ausbildung an deutschen Hochschulen sind diese Inhalte jedoch noch fakultativ, sollen aber laut Bundesregierung künftig verbindlicher Bestandteil des Studiums werden. Insgesamt hält Weiss laufende Förderungen und Forschungsaufträge zu diesem Thema hierzulande für »ausreichend dotiert«.

Auf die Frage, warum Frauen in medizinischen Studien unterrepräsentiert sind, antwortet Weiss, dass sich die Geschlechterverteilung bei Studien etwa zu innovativen Arzneimitteln jeweils an der Krankheitsprävalenz beziehungsweise -inzidenz oder etwaigen Kontraindikationen orientiere. Von der Einführung einer Geschlechterquote hält sie nichts und plädiert stattdessen dafür, sich mit Blick auf weibliche Teilnehmer nach medizinischen Fragestellungen zu richten. Jegliche verpflichtende Ansätze dieser Art verstoßen in ihren Augen gegen die Forschungsfreiheit. Allerdings weist sie in diesem Zusammenhang auch daraufhin, dass eine geschlechtsspezifische Auswertung von Studienergebnissen grundsätzlich Teil der Antragsbewertung bei der Arzneimittelzulassung ist.

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