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Gerücht entkräftet
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Keine Atemnot durch Masken

Viele Menschen finden das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes unangenehm und haben das Gefühl, dass es die Atmung behindert. Solange keine anstrengende körperliche Arbeit verrichtet wird, stimmt das aber nicht.
AutorKontaktAnnette Rößler
Datum 10.11.2020  07:00 Uhr

Bei der Arbeit maximal zwei Stunden am Stück

Mit Verweis auf die Leipziger Studie hat jetzt der bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung angesiedelte Koordinierungskreis für Biologische Arbeitsstoffe (KOBAS) die Empfehlung abgegeben, dass ein Mund-Nasen-Schutz am Arbeitsplatz maximal zwei Stunden am Stück getragen werden sollte. Danach sollte eine Maskenpause von 30 Minuten eingelegt werden, in der Tätigkeiten, die ohne Maske ausgeübt werden können, jedoch durchaus möglich seien. Ob bei Arbeiten mit schwerer Schutzkleidung, hohen Temperaturen oder Luftfeuchte eine Verkürzung der Tragezeit nötig sei, müsse der Arbeitgeber im Zuge der Gefährdungsbeurteilung festlegen.

Die Empfehlung des KOBAS gilt nicht für Tätigkeiten im Gesundheitsdienst, zu dem auch Apotheken zählen. Die hier zuständige Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hatte bereits im Juli den »SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Apotheken« auf einem Merkblatt zusammengestellt. Darin heißt es: »Mund-Nasen-Bedeckungen müssen bei Durchfeuchtung gewechselt werden und dürfen für längstens eine Arbeitsschicht verwendet werden.«

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