| Annette Rößler |
| 10.11.2020 07:00 Uhr |
Mit Verweis auf die Leipziger Studie hat jetzt der bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung angesiedelte Koordinierungskreis für Biologische Arbeitsstoffe (KOBAS) die Empfehlung abgegeben, dass ein Mund-Nasen-Schutz am Arbeitsplatz maximal zwei Stunden am Stück getragen werden sollte. Danach sollte eine Maskenpause von 30 Minuten eingelegt werden, in der Tätigkeiten, die ohne Maske ausgeübt werden können, jedoch durchaus möglich seien. Ob bei Arbeiten mit schwerer Schutzkleidung, hohen Temperaturen oder Luftfeuchte eine Verkürzung der Tragezeit nötig sei, müsse der Arbeitgeber im Zuge der Gefährdungsbeurteilung festlegen.
Die Empfehlung des KOBAS gilt nicht für Tätigkeiten im Gesundheitsdienst, zu dem auch Apotheken zählen. Die hier zuständige Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hatte bereits im Juli den »SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Apotheken« auf einem Merkblatt zusammengestellt. Darin heißt es: »Mund-Nasen-Bedeckungen müssen bei Durchfeuchtung gewechselt werden und dürfen für längstens eine Arbeitsschicht verwendet werden.«
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