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PTA-Ausbildung
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Keine Angst vor der Praxisanleitung

Seit Januar 2023 gilt das neue PTA-Berufsgesetz (PTAG). Es hat auch für die praktische Ausbildung in der Apotheke oder in der Krankenhausapotheke einige Änderungen mit sich gebracht. Die Richtlinie der Bundesapothekerkammer (BAK) zur praktischen Ausbildung von PTA unterstützt bei der Umsetzung.
AutorKontaktConstanze Schäfer und Berit Winter
Datum 20.03.2025  07:00 Uhr

Viele PTA-Auszubildenden fragen derzeit in Apotheken nach einem Praktikumsplatz für die sechsmonatige praktische Ausbildung. Sie haben bereits zwei Jahre PTA-Fachschule mit einem neuen Curriculum hinter sich. Auch für die sechsmonatige praktische Ausbildung in der Apotheke gibt es neue Anforderungen. In der Richtline der BAK sind die Anforderungen beschrieben und wurden durch eine Expertengruppe für eine strukturierte Ausbildung aufbereitet. Ziel ist die in § 6 PTAG festgelegte Handlungsfähigkeit entsprechend dem Berufsbild, woraus sich für die praktische Ausbildung die Lerngebiete nach § 1 Absatz 4 PTA-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (Teil C) ergeben.

Vor Beginn der praktischen Ausbildung in der Apotheke muss ein schriftlicher Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsplan geschlossen werden. Um allen an der Ausbildung Beteiligten – PTA-Auszubildende und Ausbildungsbetriebe – eine aufwendige individuelle Planung und Niederschrift von Ausbildungsinhalten zu ersparen, hat die Expertengruppe der BAK einen Musterausbildungsplan für die sechsmonatige praktische Ausbildung entwickelt. Die Ausbildungsinhalte sind dabei mit den Arbeitsbögen der BAK-Richtlinie und dem Tagebuch verknüpft, das die Auszubildenden gemäß § 1 Absatz 4 Satz 4 PTA-APrV erstellen müssen. Ebenfalls enthalten sind das Erstgespräch, die monatlichen Fachgespräche und das Abschlussgespräch. Der Musterausbildungsplan kann je nach Bedürfnis des Ausbildungsbetriebes angepasst werden.

Das neue PTA-Gesetz verpflichtet die Ausbilder, den Ausbildungsplan der zuständigen PTA-Fachschule vor Beginn der praktischen Ausbildung vorzulegen. Macht die Schule darin mögliche Defizite bei der Vermittlung der notwendigen Ausbildungsinhalte aus, kann sie Änderungsvorschläge machen. Bei Nutzung des Musterausbildungsplans ist von der Zustimmung der Schule auszugehen.

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