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PTA-Ausbildung
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Keine Angst vor der Praxisanleitung

Seit Januar 2023 gilt das neue PTA-Berufsgesetz (PTAG). Es hat auch für die praktische Ausbildung in der Apotheke oder in der Krankenhausapotheke einige Änderungen mit sich gebracht. Die Richtlinie der Bundesapothekerkammer (BAK) zur praktischen Ausbildung von PTA unterstützt bei der Umsetzung.
AutorKontaktConstanze Schäfer und Berit Winter
Datum 20.03.2025  07:00 Uhr

Viele PTA-Auszubildenden fragen derzeit in Apotheken nach einem Praktikumsplatz für die sechsmonatige praktische Ausbildung. Sie haben bereits zwei Jahre PTA-Fachschule mit einem neuen Curriculum hinter sich. Auch für die sechsmonatige praktische Ausbildung in der Apotheke gibt es neue Anforderungen. In der Richtline der BAK sind die Anforderungen beschrieben und wurden durch eine Expertengruppe für eine strukturierte Ausbildung aufbereitet. Ziel ist die in § 6 PTAG festgelegte Handlungsfähigkeit entsprechend dem Berufsbild, woraus sich für die praktische Ausbildung die Lerngebiete nach § 1 Absatz 4 PTA-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (Teil C) ergeben.

Vor Beginn der praktischen Ausbildung in der Apotheke muss ein schriftlicher Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsplan geschlossen werden. Um allen an der Ausbildung Beteiligten – PTA-Auszubildende und Ausbildungsbetriebe – eine aufwendige individuelle Planung und Niederschrift von Ausbildungsinhalten zu ersparen, hat die Expertengruppe der BAK einen Musterausbildungsplan für die sechsmonatige praktische Ausbildung entwickelt. Die Ausbildungsinhalte sind dabei mit den Arbeitsbögen der BAK-Richtlinie und dem Tagebuch verknüpft, das die Auszubildenden gemäß § 1 Absatz 4 Satz 4 PTA-APrV erstellen müssen. Ebenfalls enthalten sind das Erstgespräch, die monatlichen Fachgespräche und das Abschlussgespräch. Der Musterausbildungsplan kann je nach Bedürfnis des Ausbildungsbetriebes angepasst werden.

Das neue PTA-Gesetz verpflichtet die Ausbilder, den Ausbildungsplan der zuständigen PTA-Fachschule vor Beginn der praktischen Ausbildung vorzulegen. Macht die Schule darin mögliche Defizite bei der Vermittlung der notwendigen Ausbildungsinhalte aus, kann sie Änderungsvorschläge machen. Bei Nutzung des Musterausbildungsplans ist von der Zustimmung der Schule auszugehen.

Praxisanleitung soll 10 Prozent der Ausbildungszeit ausmachen

10 Prozent der praktischen Ausbildungszeit in der Apotheke sind für die sogenannte Praxisanleitung aufzubringen. Diese darf laut PTAG durch eine Apothekerin/einen Apotheker oder durch eine PTA mit einer berufspädagogischen Zusatzqualifikation erbracht werden. Da es für diese Zusatzqualifikation derzeit noch keinen Anforderungskatalog gibt, obliegt die Praxisanleitung zurzeit den Apothekerinnen oder Apothekern.

Bei der Praxisanleitung werden Ausbildungsinhalte anhand typischer Alltagssituationen vermittelt – im Prinzip also nichts Neues. Praxisanleiterinnen und -anleiter entwickeln Übungseinheiten, erklären und zeigen, wie bestimmte Fragestellungen bearbeitet werden. Sie beobachten, wie Auszubildende die Aufgaben lösen, korrigieren und geben Feedback.

Die BAK-Richtlinie enthält für die Praxisanleitung 19 Arbeitsbögen zu den berufsbildgebenden Ausbildungsinhalten des Ausbildungsplans. Diese müssen nicht alle zwingend am Ende der sechs Monate bearbeitet worden sein. PTA-Auszubildenden mit abgeschlossener PKA-Ausbildung oder mit vorhandenen Kenntnissen, die sie beim regelmäßigen Arbeiten in der Apotheke während der Schulausbildung erworben haben, wird das eine oder andere Thema nicht mehr ausführlich vermittelt werden müssen.

Folgende Elemente muss die praktische Ausbildung in der Apotheke enthalten:

  • Einführungsgespräch: Zu Beginn der Ausbildung werden die wichtigsten Informationen zum Betrieb, Bestimmungen zum Datenschutz sowie die notwendigen Unterweisungen besprochen. Auch die gegenseitigen Erwartungen an die Ausbildung werden im Einführungsgespräch thematisiert.
  • Praxisanleitung: Die Praxisanleitung macht 10 Prozent der Ausbildungszeit aus und verteilt sich normalerweise über die Woche. Praxisanleiterin oder Praxisanleiter orientieren sich zu Beginn jedes Monats im Ausbildungsplan, welche Inhalte praktisch zu vermitteln sind und welche Arbeitsbögen dafür geeignet sind. Ausbildung ist Teamsache, deshalb ist es sinnvoll, je nach Thema eine PKA oder PTA unterstützend einzubinden.
  • Monatliches Fachgespräch: Hier wird gemeinsam mit dem oder der PTA-Auszubildenden der Fortschritt der Ausbildung besprochen sowie Feedback gegeben. Offengebliebene oder sich im Verlauf der Ausbildung ergebende Fragen werden besprochen, ebenso das Vorankommen bei der Tagebucherstellung.
  • Abschlussgespräch: Am Ende der Ausbildung zieht man gemeinsam Bilanz: Was war gut, was hätte besser laufen können? Außerdem sollte an die Evaluation erinnert werden. Sowohl die Praxisanleiterinnen und -anleiter als auch die PTA-Auszubildenden können auf der Homepage der BAK die Arbeitsbögen beurteilen.

Die BAK-Richtlinie gibt ausbildenden Apotheken die Sicherheit, in der Ausbildung der PTA nichts Wesentliches zu vergessen. Themen in der Praxisanleitung inhaltlich und zeitlich geplant zu vermitteln, stellt eine Wertschätzung der Auszubildenden dar. Durch die Arbeitsbögen wird die Eigenverantwortlichkeit der PTA-Auszubildenden gestärkt, die praktische Ausbildungszeit als Chance für eine optimale Vorbereitung auf ihr Berufsleben zu nutzen. Somit stellt die praktische PTA-Ausbildung in der Apotheke einen zukunftsweisenden Ansatz gegen den Fachkräftemangel dar.

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