Kein Zusatznutzen für Lasmiditan |
Annette Rößler |
11.10.2023 12:00 Uhr |
Lasmiditan ist zugelassen zur Akutbehandlung der Kopfschmerzphase bei Migräneattacken mit oder ohne Aura bei Erwachsenen. / Foto: Getty Images/miljko
Für die Behandlung von akuten Migräneattacken sind Triptane die Standardtherapeutika. Sie bewirken über einen Agonismus an Serotoninrezeptoren, genauer gesagt an den Subtypen 5-HT1B und 5-HT1D, eine Vasokonstriktion. Das kann für Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen nachteilig sein.
Demgegenüber wirkt Lasmiditan (Rayvow®) selektiv am 5-HT1F-Rezeptor, wodurch der vasokonstriktive Effekt entfällt. Die Wirkung kommt vermutlich durch eine Verringerung der Freisetzung von Neuropeptiden und eine Hemmung von Schmerzwegen, einschließlich des Trigeminusnervs, zustande. In der vorläufigen Bewertung der PZ-Redaktion erhielt Lasmiditan daher die Einstufung als Sprunginnovation, obgleich PZ-Chefredakteur Sven Siebenand bemängelte, dass der neue Wirkstoff bislang nur gegen Placebo getestet wurde und es noch keinen direkten Vergleich mit einem Triptan gibt.
Das Fehlen einer direkten Vergleichsstudie störte auch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) – und zwar so sehr, dass es im Rahmen der frühen Nutzenbewertung keinen Zusatznutzen für Lasmiditan feststellen konnte. Bemerkenswerterweise war sich Hersteller Lilly offenbar selbst darüber im Klaren, dass die von ihm vorgelegten drei Studien SAMURAI, SPARTAN und CENTURION, allesamt Vergleiche von Lasmiditan mit Placebo, für die Ermittlung eines Zusatznutzens ungeeignet sind, denn das Unternehmen stellte deren Ergebnisse laut IQWiG »lediglich ergänzend dar«.
Nachdem nun der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 5. Oktober die Einschätzung »Ein Zusatznutzen ist nicht belegt« übernommen und offiziell festgestellt hat, hat Lilly bei den anstehenden Preisverhandlungen für sein Präparat nicht die besten Karten. Derzeit liegen die Jahrestherapiekosten für Lasmiditan laut G-BA bei etwa dem Drei- bis Zehnfachen der verschiedenen Triptane. Ohne den Beleg eines Zusatznutzens wird sich dieser Preisunterschied auf Dauer wohl nicht halten lassen.