Kein Zeitplan für Apothekenreform |
Ev Tebroke |
12.01.2024 15:30 Uhr |
Foto: imago images/Müller-Stauffenberg
Die »größte Apothekenreform der letzten 20 Jahre«, so hatte Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach sein Vorhaben zur Stärkung des Apothekenwesens bezeichnet. Was diese Reform beinhalten soll, hatte er in einem Eckpunktepapier kurz vor Weihnachten dargelegt. Mit der Umsetzung lässt sich das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aber offenbar noch Zeit: Im ersten Halbjahr steht das Vorhaben nicht auf der Arbeitsagenda der SPD-Bundestagsfraktion.
In dem anlässlich der Klausurtagung der SPD-Fraktion am 11. und 12. Januar verfassten internen Papier (Stand 4. Januar), das der PZ vorliegt, sind alle Vorhaben genannt, mit denen sich die AG Gesundheit in der ersten Jahreshälfte befassen wird. Darunter auch solche, deren Zeitplan noch offen ist, wie etwa ein geplantes Krankenhaustransparenzgesetz oder ein erstes Versorgungsgesetz, mit dem zum Beispiel auch die von Lauterbach bereits 2022 angekündigten Gesundheitskioske kommen sollen. Alles das ist im Zeitplan der SPD-Bundestagsfraktion aufgeführt. Von einer Apothekenreform ist in dem Papier an keiner Stelle die Rede.
Aus dem BMG heißt es dazu auf Anfrage der PZ: »Der Referentenentwurf zu den von Herrn Bundesminister Professor Karl Lauterbach vorgelegten Eckpunkten zu Reformen im Apothekenwesen wird derzeit im BMG erarbeitet. Ein Zeitplan befindet sich aktuell in Abstimmung.«
Folgende Vorhaben sind laut SPD-Arbeitsagenda im ersten Quartal 2024 vorgesehen:
Das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) soll laut Zeitplan noch im Januar im Bundestag verabschiedet werden.
Auch soll jeweils ein Referentenentwurf kommen für folgende Vorhaben:
Krankenhausreform; Reform der Notfallversorgung; Lebendorganspende (TPG-Reform); Medizinische Register-Gesetz; Medizinforschungsgesetz; Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Im ersten Halbjahr sind zudem Referentenentwürfe für folgende Themen geplant:
Reform der Physiotherapie; Bürokratieentlastungsgesetz; Reform öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD); Patientenrechtegesetz; Pflegekompetenzgesetz. Auch sollen Eckpunkte für ein Gesundheitssicherstellungsgesetz erarbeitet werden. Hierbei geht es darum, zur Pandemieprävention eine effiziente und dezentrale Bevorratung von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie regelmäßige Ernstfallübungen für Zivilschutz-Personal zu regeln.