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KBV-Vorstand Steiner

Kein Verständnis für E-Rezept-Klagen der Apotheken

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat kein Verständnis für die Klagen der Apothekerschaft über die Einführung des E-Rezepts. KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner fordert die Apotheken und die Gematik auf, für reibungslose Abläufe zu sorgen.
PZ
24.01.2024  09:00 Uhr
Kein Verständnis für E-Rezept-Klagen der Apotheken

In den Apotheken sorgt die E-Rezept-Einführung noch immer für Ärger. Da viele Probleme offenbar beim Ausstellen der digitalen Verordnungen in den Praxen entstehen, hatte sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) an die Spitze der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gewandt. Auch über das Antwortschreiben der KBV hatte die PZ berichtet.

Ein verbreitetes Problem ist, dass viele Praxen offenbar die Stapelsignatur verwenden und die Rezepte dann erst später vom Fachdienst abgerufen werden können. Steiner kennt das Problem: »Die Apothekerschaft klagt im Moment darüber, dass der Aufwand des E-Rezeptes in den Apotheken zu hoch sei. Ein Hauptpunkt ist, dass Patienten in die Apotheke kommen und das E-Rezept dann noch nicht über den Fachdienst abrufbar sei. Das ist natürlich ein Problem.« Die KBV habe Ärztinnen und Ärzte auf die Möglichkeiten der Komfortsignatur hingewiesen – und das auch mehrfach im vergangenen halben Jahr.

Probleme mit der Signatur

Doch die KBV höre aus den Praxen auch von Fällen, in denen die Rezepte nicht vom Fachdienst abrufbar sind, obwohl sie sofort signiert und versendet wurden, so Steiner. Diesbezüglich sei die KBV mit der Gematik im Gespräch, um das Problem mit der zeitlichen Verzögerung beheben zu können.

Kein Verständnis hat Steiner dafür, dass Patientinnen und Patienten wieder zurück in die Arztpraxis geschickt würden, mit dem Hinweis, sich doch bitte einen Ausdruck des QR-Tokens zu besorgen. »Das ist aus unserer Sicht nicht der richtige Weg. Wir gehen davon aus, dass auch die Apothekerschaft volldigitale Lösungen unterstützt und Apotheken in der Lage sind, E-Rezepte über die EGK einzulösen«, so Steiner.

Der DAV hatte zudem vor möglichen Retaxationen gewarnt, weil die Berufsbezeichnung von den Praxen oftmals nicht oder mit uneindeutigen Angaben ausgefüllt wird. »Also diesen Punkt haben wir mit Verwunderung und auch Unverständnis zur Kenntnis genommen«, so Steiner.

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