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2. Bevölkerungsschutzgesetz

Kein Immunitätsausweis, keine Arznei-Automaten in Kliniken

Kurzfristig hat die Regierung den Plan für die Einführung eines Immunitätsausweises aus dem Gesetzentwurf gekippt. Auch Arznei-Automaten in Kliniken sind vom Tisch.
Ev Tebroke
07.05.2020  09:58 Uhr

Heute berät der Bundestag in erster Lesung über das 2. Bevölkerungsschutzgesetz. Der viel diskutierte Plan für einen Immunitätsausweis wurde nun kurzfristig aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Auch die ursprünglich geplanten Modellvorhaben für Arzneimittel-Abgabeautomaten in Kliniken stehen nicht mehr im Beratungsentwurf. 

Anders als noch vor ein paar Tagen im Kabinettsentwurf zum 2. Bevölkerungsschutzgesetz beschlossen, ist Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) also kurzfristig von seinem Plan einer Einführung von Immunitätsausweisen abgerückt. Ursprünglich war vorgesehen, dass jeder Bürger ähnlich dem Impfausweis auch einen Ausweis führen muss, der seinen Immunstatus zu Covid-19 belegt. Dies hatte für harsche Kritik auf allen Ebenen geführt. So war unter anderem eine Spaltung der Gesellschaft befürchtet worden, eine Stigmatisierung von Menschen, die ihre Immunität nicht nachweisen könnten, etwa weil sie keinen Ausweis haben oder noch nicht immun sind. Zuletzt hatte Spahn den Ethikrat um eine Einschätzung zu dem Thema gebeten. Das Vorhaben eines Immunitätsausweises ist bis zur Stellungnahme des Ethikrates erst einmal auf Eis gelegt.

Ebenfalls in der Beratungsgrundlage für die heutige Lesung gestrichen sind die Pläne für Modellvorhaben zu Arzneimittel-Abgabeautomaten in Krankenhäusern. In ihrer Stellungnahme hatte sich die ABDA entschieden dagegen ausgesprochen. Sie bemängelte vor allem auch, dass ein solches Vorhaben in einem Notfallgesetz zum Pandemie-Schutz nichts zu suchen hat. Ein weiterer Kritikpunkt der ABDA ist die nach wie vor nicht vorgesehene Flexibilisierung für die Apothekerausbildung aufgrund der Corona-Pandemie. »Für Ärzte wurde eine solche Grundlage bereits im ersten Bevölkerungsschutzgesetz geschaffen, für Zahnärzte und die Gesundheitsfachberufe (etwa PTA) sieht es der jetzige Entwurf vor. Ein vergleichbarer Bedarf besteht auch für Apotheker«, heißt es in der Stellungnahme zum Kabinettsentwurf. Am 11. Mai haben die Verbände Möglichkeit, ihre Forderungen im Gesundheitsausschuss des Bundestags im Rahmen einer öffentlichen Anhörung vorzutragen.

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