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GKV-Spitzenverband
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Kein Blankoscheck für den Notdienstfonds

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) soll der Notdienstfonds künftig neue Aufgaben mit Blick auf die Honorierung der Apotheken übernehmen können. Den Krankenkassen geht die geplante Regelung entschieden zu weit.
AutorKontaktStephanie Schersch
Datum 13.02.2019  15:24 Uhr

Es kommt nur selten vor, dass sich Krankenkassen und Apotheker in einer Sache wirklich einig sind. Vor einigen Wochen gaben beide Seiten stolz ein Abkommen zur sogenannten Telematik-Infrastruktur (TI) bekannt. Darin haben sie die Zuschüsse festgelegt, die den Apotheken für die Anbindung an die digitale Datenautobahn zustehen. Das Geld soll über den Nacht- und Notdienstfonds zu den einzelnen Betrieben gelangen. Bislang allerdings darf er solche Aufgaben nicht übernehmen, sondern lediglich die Zuschläge für geleistete Notdienste verteilen. Gemeinsam forderten Kassen und Apotheker die Große Koalition daher zu einer Anpassung der Vorschriften auf, die dem Fonds die erforderlichen Kompetenzen überträgt.

Mit einem Änderungsantrag zum TSVG gehen Union und SPD nun auf diesen Wunsch ein – und schießen zumindest aus Sicht der Krankenkassen damit heillos über das Ziel hinaus. Denn in ihrem Antrag legt sich die Bundesregierung keineswegs auf eine spezifische Aufgabe wie die Verteilung der TI-Zuschüsse fest. Vielmehr ist pauschal die Rede von weiteren Aufgaben, die das Gesundheitsministerium dem Fonds in Zukunft übertragen kann. Diese müssten sich dabei aus gesetzlichen Vorschriften oder vertraglichen Vereinbarungen zwischen Apothekern und Krankenkassen ergeben .

Bei den Kassen läuten die Alarmglocken

Beim GKV-Spitzenverband läuten angesichts dieser Formulierung offenbar die Alarmglocken. Denn letztlich dürfte jede neue Aufgabe des Fonds mit der Ausschüttung weiterer Mittel in Verbindung stehen. Tatsächlich wird in Berlin zurzeit über neue Honorarbestandteile für Apotheken diskutiert. Im Kern geht es dabei um Geld, das Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gezielt in die Förderung pharmazeutischer Dienstleistungen stecken möchte – als eine Art Ausgleich dafür, dass er ausländischen Versandapotheken Boni auf Rx-Präparate nicht grundsätzlich verbieten will. Dabei war mit Blick auf die Verteilung der Mittel zuletzt auch der Notdienstfonds im Gespräch gewesen.

Entschieden ist in dieser Hinsicht aber noch lange nichts. Die Krankenkassen sehen daher auch keinen Grund dafür, eine »Vorratslösung im Apothekengesetz zu implementieren, über deren Notwendigkeit heute noch keine Informationen vorliegen«, wie es in einer Stellungnahme heißt. Stattdessen sollte der Fonds mit dem TSVG demnach lediglich die Verteilung der TI-Zuschüsse als neue Aufgabe übernehmen. Einen »Blankoscheck für weitere Aufgaben« darf es aus Sicht des GKV-Spitzenverbands jedenfalls nicht geben.

Ganz anders sieht das naturgemäß der Deutsche Apothekerverband. Der Notdienstfonds habe sich als Instrument zur Einziehung und Verteilung des Notdienstzuschlags bewährt, heißt es dort. »Die gewonnenen Erfahrungen und aufgebauten Strukturen können mit vertretbarem Aufwand für die Abwicklung sonstiger Honorarbestandteile oder Kostenerstattungen nutzbar gemacht werden.« Mit der Verteilung der TI-Zuschüsse gebe es bereits einen ersten »konkreten Anwendungsfall«.

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