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Elektrostatische Aufladung

KBV zahlt Aufsätze für fehlerhafte Kartenterminals

Für die Ärzte stand von Anfang an fest: Die Kosten für eine Lösung der störanfälligen Kartenterminals der Firma Worldline Healthcare tragen sie nicht. Das müssen sie nun auch nicht. Die KBV zahlt einen pauschalen Zuschlag.
Jennifer Evans
29.04.2022  10:24 Uhr

Bereits seit Dezember 2021 sorgen die Kartenterminals des Herstellers Worldline Healthcare (ehemals Ingenico) mit der Bezeichnung »ORGA 6141 online« für ein großes Ärgernis in den Arztpraxen. Die PZ informierte bereits darüber. Auslöser dafür ist die neue Generation der elektronischen Gesundheitskarte (EGK), mit der die Kassen derzeit nach und nach ihre Mitglieder ausstatten. Wird diese in den Kartenterminal gesteckt, legt sie bei vielen Ärzten die Praxisverwaltungssoftware (PVS) lahm. Um anschließend wieder mit der Telematik-Infrastruktur (TI) arbeiten zu können, müssen die Ärzte oft ihre Software neu starten und jedes Mal wieder die PIN der SMC-B-Karte im Terminal eingeben.

Als Grund für die Störung hatte die Gematik elektrostatische Entladungen angegeben. Die Daten der neuen Kartengeneration lassen sich nämlich mit Near Field Communication (NFC) übertragen, wie es auch beim E-Rezept der Fall sein wird. Im Februar dieses Jahres kündigte die KBV schließlich an, dass es einen Aufsatz geben wird, der die Karte direkt beim Stecken ins Gerät entlädt und so Software-Abstürze verhindert. Für die Ärzte war schnell klar: Sie sind nicht bereit, die Kosten dafür zu tragen, weil die Verantwortung beim Hersteller und der Gematik liegt. Die PZ hatte darüber berichtet.

Pauschale beträgt mindestens 35,46 Euro

Wie die KBV jetzt in ihren »Praxisnachrichten« mitteilte, gibt es demnächst eine Lösung für betroffene Praxen. Es handelt sich um eine einmalig gezahlte Pauschale, die sich Kartenterminal-Zuschlag nennt. Darauf haben sich die Kassenärzte mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verständigt. So leicht fiel den beiden Parteien diese Einigung aber offenbar nicht. Denn laut KBV musste das Bundesschiedsamt vermitteln.

Das Übereinkommen sieht nun folgendermaßen aus: »Die Pauschale enthält die Kosten für den Aufsatz und für den Versand. Für größere Praxen, die mehrere Kartenterminals dieses Herstellers am Empfang nutzen, ist die Pauschale entsprechend höher«, heißt es von der KBV. Konkret bedeutet das: Für eine Praxis mit bis zu drei Ärzte oder Psychotherapeuten gibt es 35,46 Euro, bei vier bis zu sechs Ärzten sind es 66,28 Euro, und beschäftigt eine Praxis mehr als sechs Heilberufler, zahlt die KBV pauschal 97,10 Euro. 

Anspruch auf so einen Aufsatz haben demnach alle Praxen, die E-Health-Kartenterminals von Worldline Healthcare nutzen und bis Ende September 2022 an die TI angeschlossen sind. Nach KBV-Angaben sollen die Aufsätze ab Mai 2022 zur Verfügung stehen. Praxen, die einen Aufsatz benötigen, sollen sich an ihren Hersteller oder TI-Dienstleister wenden.

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