| Cornelia Dölger |
| 03.03.2026 12:16 Uhr |
Die Ärzteschaft meldet erhebliche Zweifel an den BMG-Plänen zur Apothekenreform an. Besonders an den erweiterten pDL und Impfleistungen üben KBV und BÄK Kritik. / © Jakob Studnar - www.fotostudnar.de
Bei der Ärzteschaft stoßen die BMG-Pläne bekanntlich auf Gegenwehr, dies zeichnete sich schon ab, als die Eckpunkte der Reform öffentlich wurden. Wenn morgen im Gesundheitsausschuss das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) besprochen wird, dürften sich die Ärzte vernehmlich zu Wort melden. Die Stellungnahmen von KBV und BÄK zum Gesetzentwurf üben jedenfalls harsche Kritik.
So sieht die KBV »eine Aushöhlung ärztlicher Kompetenzen, eine Schwächung der Patientensicherheit sowie eine weitere Zersplitterung des Gesundheitswesens«. Die Übernahme ärztlicher Aufgaben finde »weitgehend unkoordiniert« statt, führe zu Mehraufwand in den Praxen und gefährde die Patientensicherheit.
Die vorgesehene erleichterte Abgabe von Rabattarzneimitteln bei Lieferengpässen führe zu einer wirtschaftlichen Mehrbelastung der Kassen. Weiterhin sei nicht geregelt, »wie mit den entstehenden Mehrkosten bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Ärzte umzugehen ist«. Die Abschaffung von Nullretaxationen bei Formfehlern sei grundsätzlich nachvollziehbar, müsse sich aber auch auf das Ausstellen von Rezepten in den Praxen beziehen.
Die neu aufgeführten pharmazeutischen Dienstleistungen würden die Grenze zwischen ärztlicher und pharmazeutischer Tätigkeit verschieben, fürchtet die KBV. Dies stelle, wie auch bei den erweiterten Impfmöglichkeiten, »einen Verstoß gegen den Arztvorbehalt für die Ausübung von Heilkunde dar«. »Bislang Ärzten vorbehaltene Leistungen sollen von Apothekern übernommen werden, die hierfür nicht entsprechend ausgebildet sind. Dies lehnt die KBV ab.«
Auch den Plänen, dass Apotheken künftig verschreibungspflichtige Medikamente eigenständig abgeben dürfen, sieht die KBV »einen Bruch mit der ärztlichen Therapieverantwortung und dem Grundsatz des Arztvorbehalts«. Es bestünden sowohl rechtliche als auch fachliche Bedenken.
Gegen die Impfleistungen in Apotheken hegt die KBV gar »erhebliche verfassungsrechtliche, weitere rechtliche sowie fachliche Bedenken«. Ob mit den Plänen die Impfquote gesteigert werde, sei zudem fraglich, denn das BMG plane ja gleichzeitig, die Anwesenheitspflicht von Approbierten zu lockern; diesen sei das Impfen aber vorbehalten. »Nicht ohne Grund« sei Impfen eine »originär ärztliche Aufgabe«. Zudem sehe man »eine Ungleichbehandlung« von Apotheken und Praxen beim Impfstoffbezug.