KBV mit eigenem Konzept zur Patientensteuerung |
Der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen kann sich ein Primärarztsystem grundsätzlich vorstellen. / © Imago/dts Nachrichtenagentur
Wer einen Facharzt besuchen möchte, muss mitunter viel Geduld beweisen. Gerade Kassenpatienten klagen über zunehmende Wartezeiten. Die neue Bundesregierung möchte daher die Patientensteuerung verbessern und hat sich in ihrem Koalitionsvertrag auf ein Primärarztsystem geeinigt. Nach dem Willen der Koalitionäre müssten Patienten bei den meisten Beschwerden also zunächst ihren Hausarzt aufsuchen, der sie unter Umständen an einen Facharzt weiterleitet.
In der vergangenen Woche hat die KBV auf ihrer Vertreterversammlung in Leipzig ein eigenes Konzept zur Patientensteuerung beschlossen. Der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen bezeichnete die Vorschläge demnach als »schlüssiges und gangbares Konzept« zur praktischen Umsetzung eines Primärarztsystems.
Nach dem Wunsch der Kassenärzte sollen alle gesetzlich Versicherte einen Vertragsarzt wählen, der als erster Ansprechpartner die Steuerung übernimmt und den weiteren Behandlungsverlauf koordiniert. Als Primärärzte könnten Hausärzte, Kinder- und Jugendärzte sowie Gynäkologen fungieren.
Ausnahmen soll es für chronisch kranke Patienten geben, die weiterhin direkt einen Facharzt besuchen können. Außerdem soll es ohne Überweisung möglich sein, Augenärzte und Psychotherapeuten aufzusuchen sowie Termine für Impfungen und Früherkennungsuntersuchungen wahrzunehmen.
Andreas Gassen betonte, dass nicht jeder Patient eine solche Steuerung benötige. So hätten beispielsweise gesunde junge Menschen, die sich beim Sport eine Verletzung zuziehen, häufig keinen Hausarzt. Solche Patienten könnten zunächst den ärztliche Notdienst unter der Nummer 116117 konsultieren. Hier könnte dann ein fachärztliches Terminangebot mit einer Termingarantie unterbreitet werden.
Wer dagegen weiterhin ohne Vermittlung einen Facharzt aufsucht, soll sich nach Vorstellung des Kassenärztechefs an den Kosten beteiligen. »Die Ausgestaltung und Abrechnung einer solchen Eigenbeteiligung hat die jeweilige Krankenkasse zu regeln«, erklärte Gassen.