Kaum Interesse an Cannabis-Clubs |
Bundesweit stehen Cannabis-Clubs in den Startlöchern. Doch bis sie mit dem Anbau starten dürfen, wird es noch eine Zeitlang dauern. Derzeit prüfen Behörden in den Ländern die ersten Anträge. / Foto: IMAGO/Sven Simon
Seit 1. April fällt Cannabis in Deutschland nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz. Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis zu Genusszwecken in der Öffentlichkeit bei sich haben. In der eigenen Wohnung dürfen sie bis zu drei Cannabis-Pflanzen kultivieren und bis zu 50 Gramm für den Eigenbedarf aufbewahren.
Seit 1. Juli dürfen sich nichtgewerbliche Vereinigungen – sogenannte Cannabis-Clubs – um eine Anbaulizenz bewerben. Erst wenn diese gewährt wurde, dürfen sie mit dem Anbau beginnen. In den Clubs können bis zu 500 volljährige Mitglieder Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Gesetzlich vorgesehen sind auch regelmäßige Kontrollen.
Doch wie viele Clubs stehen schon in den Startlöchern und haben einen Antrag gestellt, um sich den Anbau genehmigen zu lassen? Wie viele dieser Anträge kommen von Clubs aus Großstädten, aus mittelgroßen Städten und aus kleineren Orten? Die PZ hat bei den zuständigen Behörden der Länder nachgefragt.
Dabei zeigte sich, dass das Interesse, eine Anbauvereinigung zu betreiben, bundesweit relativ gering ist. Am größten ist es in kleineren Orten mit weniger als 20.000 Einwohnern, etwas weniger ausgeprägt in Großstädten und Städten mittlerer Größe. Deutlich wurde auch, welch ein Flickenteppich bei der Zuständigkeit herrscht. Ist in einigen Ländern das Gesundheitsministerium für die Genehmigung der Clubs zuständig, kümmert sich darum in anderen das Landwirtschaftsministerium. In wieder anderen Ländern ist die Genehmigung Aufgabe einer Bezirksregierung.
Spitzenreiter bei der Zahl der Anträge sind der PZ-Umfrage zufolge Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. In Nordrhein-Westfalen gingen bereits bis zum 18. Juli insgesamt 32 Anträge auf Erlaubnis von Anbauvereinigungen bei den örtlichen Bezirksregierungen ein, teilte eine Sprecherin des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) am 30. Juli mit.
In Baden-Württemberg erhielt die zuständige Behörde, das Regierungspräsidium Freiburg, bislang 38 Anträge (Stand 31. Juli). Die Anbauvereinigungen seien über Baden-Württemberg verteilt. Jeweils zehn Anträge stammten von Clubs aus den Regierungsbezirken Freiburg und Stuttgart, jeweils neun Anträge aus den Regierungsbezirken Karlsruhe und Tübingen, informierte das Regierungspräsidium Freiburg auf Nachfrage der PZ.
In Bayern hatte der frühere Gesundheitsminister Klaus Holetschek alles versucht, um das Cannabis-Gesetz zu stoppen. Dennoch gingen im Freistaat bis zum 29. Juli insgesamt 16 Anträge von Cannabis-Anbauvereinigungen ein. Wie das zuständige Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) mitteilte, stammte das Gros der Anträge – 13 – aus Orten mit weniger als 20.000 Einwohnern. Zwei kamen aus Großstädten, einer aus einer mittelgroßen Stadt. Alle Anträge würden derzeit geprüft, hieß es.
In Rheinland-Pfalz nimmt die zuständige Behörde, das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, derzeit 13 Anträge unter die Lupe. Auch hier stammen die meisten – sieben – aus Kleinstädten oder Dörfern, jeweils drei aus mittelgroßen Städten oder Großstädten.