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Kabinettsbeschluss

Kassenabschlag soll auf 2 Euro erhöht werden

Laut Kabinettsbeschluss zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in einer heutigen Pressekonferenz vorstellte, soll der Kassenabschlag der Apotheken in den Jahren 2023 und 2024 auf 2 Euro erhöht werden. Damit hat das Bundesgesundheitsministerium trotz heftiger Kritik aus allen Lagern keine Änderungen in diesem Punkt am Gesetzesentwurf vorgenommen. 
Cornelia Dölger
Melanie Höhn
27.07.2022  13:48 Uhr

Alle Lager äußerten Unmut

Zahlreiche Stellungnahmen zum Referentenentwurf zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz waren fristgerecht bis Mitte Juli im BMG eingetroffen, wie ein Sprecher auf PZ-Anfrage sagte. Bis zuletzt hatten sämtliche beteiligten Lager – Kassen, Pharmaindustrie und Verbände – ihren Unmut über die Pläne geäußert. Auch die ABDA hatte ihrem Ärger im Vorhinein schriftlich Luft gemacht und die Pläne als eine Schwächung des Arzneimittelversorgungssystems und »in keinster Weise nachvollziehbar« bezeichnet, wie es in einem ABDA-Statement hieß.

Dass das Gesetz in erster Linie die Leistungserbringer heranziehe und insbesondere im Arzneimittelbereich sparen wolle, sei unverhältnismäßig, so die Bundesvereinigung. Der geplante erhöhte Kassenabschlag um 23 Cent über zwei Jahre belaste die Apotheken jährlich mit etwa 120 Millionen Euro, das sind für eine durchschnittliche Apotheke demnach etwa 6500 Euro pro Jahr, was für jede einzelne Offizin de facto eine Schmälerung des Rohertrags und Vorsteuergewinns darstelle. 

Mit teils scharfer Kritik hatte sich neben Fachverbänden auch Kassen und Pharmaindustrie zu den Sparplänen geäußert. Um das Milliardenloch der GKV zu stopfen, hatten die Kassen zudem unter anderem bei den Apotheken reichlich Sparpotenzial ausgemacht und vorgeschlagen, den Fixzuschlag deutlich zu senken, die Drei-Prozent-Marge zu deckeln und die Botendienstvergütung zu streichen. So sollten Milliardenbeträge bei den Apotheken gespart werden.

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