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Kabinettsbeschluss
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Kassenabschlag soll auf 2 Euro erhöht werden

Laut Kabinettsbeschluss zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in einer heutigen Pressekonferenz vorstellte, soll der Kassenabschlag der Apotheken in den Jahren 2023 und 2024 auf 2 Euro erhöht werden. Damit hat das Bundesgesundheitsministerium trotz heftiger Kritik aus allen Lagern keine Änderungen in diesem Punkt am Gesetzesentwurf vorgenommen. 
AutorKontaktCornelia Dölger
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 27.07.2022  13:48 Uhr

Bund leistet 2 Milliarden Euro Zuschuss

Als weitere Sparmaßnahme sieht das BMG vor, den Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,3 Prozentpunkte anzuheben – davon soll der Arbeitgeber die Hälfte übernehmen, sodass auf Arbeitnehmer eine »maßvolle« Erhöhung von 0,15 Prozent des Beitragssatzes zukomme. Am wichtigsten ist Lauterbach zufolge, dass die Lücke von insgesamt 17 Milliarden Euro »kurzfristig« geschlossen werde. 

Laut BMG sollen die finanziellen Lasten »auf die Krankenkassen, den Bund, Leistungserbringer und die Beitragszahlenden« verteilt werden. Der Bund leiste im Jahr 2023 einen ergänzenden Zuschuss in Höhe von 2 Milliarden Euro und vergebe ein Darlehen in Höhe von 1 Milliarde Euro an den Gesundheitsfonds. Mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich würden die Finanzreserven der Krankenkassen von rund 4 Milliarden Euro zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen und zudem Mittel aus dem Gesundheitsfonds in Höhe von 2,4 Milliarden Euro. 

Weitere Inhalte des Gesetzentwurfs:

  • Finanzreserven: Vorhandene Finanzreserven der Krankenkassen werden mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen. Zudem wird die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds halbiert.
  • Reform AMNOG: Mittelfristig wirkende strukturelle Änderungen der Preisbildung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen und ergänzenden Maßnahmen zur Dämpfung des Ausgabenanstiegs.
  • Das Preismoratorium bei Arzneimitteln wird bis Ende 2026 verlängert.
  • Beim Austausch von Biosimilars in der Apotheke erhält der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein Jahr mehr Zeit für seine „Hinweise zur Austauschbarkeit von biologischen Referenzarzneimitteln durch Apotheken“. Die neue Frist ist der 18. August 2023.
  • Konkretisierung der im Pflegebudget berücksichtigungsfähigen Berufsgruppen.
  • Die extrabudgetäre Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen gegenüber Neupatienten für Vertragsärzte wird abgeschafft.
  • Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärztinnen und Zahnärzte.

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