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Kabinettsbeschluss

Kassenabschlag soll auf 2 Euro erhöht werden

Laut Kabinettsbeschluss zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in einer heutigen Pressekonferenz vorstellte, soll der Kassenabschlag der Apotheken in den Jahren 2023 und 2024 auf 2 Euro erhöht werden. Damit hat das Bundesgesundheitsministerium trotz heftiger Kritik aus allen Lagern keine Änderungen in diesem Punkt am Gesetzesentwurf vorgenommen. 
Cornelia Dölger
Melanie Höhn
27.07.2022  13:48 Uhr

Wie schon aus dem ersten Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes hervorging, will das  Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Kassenabschlag in den Jahren 2023 und 2024 auf 2 Euro erhöhen – im Apothekensektor sollen so 170 Millionen Euro eingespart werden. Das verkündete Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in einer heutigen Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung. Der Minister bedankte sich bei der Apothekerschaft und bezeichnete sie als »wichtige Leistungserbringer«.  Apotheker würden eine »immer größere Rolle« spielen, »wie wir in Deutschland Medizin organisieren«, so Lauterbach weiter. Sie hätten im Rahmen der Impfkampagne eine ganz wichtige Rolle gespielt und seien auch für die Testungen sehr wichtig. Lauterbach begrüße es ausdrücklich, dass Apotheken zunehmend für Leistungen geöffnet werden. 

In dem heute veröffentlichten Kabinettsentwurf, der der PZ vorliegt, wird zudem festgehalten, dass »zur Stabilisierung der Arzneimittelausgaben« der Herstellerabschlag nach § 130a Absatz 1 Satz 1 (allgemeiner Herstellerabschlag), der insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel gilt, für ein Jahr befristet um 5 Prozentpunkte angehoben wird – von 7 auf 12 Prozent. Dies sei zwischenzeitlich in Frage gestellt worden, jetzt gelte aber wieder der ursprüngliche Vorschlag, erklärte Lauterbach. Die Solidaritätsabgabe der Pharma-Industrie von jeweils 1 Milliarde Euro wird gestrichen.

Im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf wurden »so gut wie keine Veränderungen« vorgenommen , sagte der Minister. Er rechne zudem mit einer »breiten Zustimmung in der Ampel zum Gesetzentwurf ohne Änderungen«. Zudem soll es keine Leistungskürzungen geben, erklärte Lauterbach. Eine Kommission zur GKV-Finanzierung solle nicht einberufen werden, bis Mai 2023 will das BMG ein eigenes Konzept entwickeln. Noch vor Kurzem hatte Lauterbach angekündigt, für weitere Sparrunden Fachleute vorab einzubeziehen.

Bund leistet 2 Milliarden Euro Zuschuss

Als weitere Sparmaßnahme sieht das BMG vor, den Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,3 Prozentpunkte anzuheben – davon soll der Arbeitgeber die Hälfte übernehmen, sodass auf Arbeitnehmer eine »maßvolle« Erhöhung von 0,15 Prozent des Beitragssatzes zukomme. Am wichtigsten ist Lauterbach zufolge, dass die Lücke von insgesamt 17 Milliarden Euro »kurzfristig« geschlossen werde. 

Laut BMG sollen die finanziellen Lasten »auf die Krankenkassen, den Bund, Leistungserbringer und die Beitragszahlenden« verteilt werden. Der Bund leiste im Jahr 2023 einen ergänzenden Zuschuss in Höhe von 2 Milliarden Euro und vergebe ein Darlehen in Höhe von 1 Milliarde Euro an den Gesundheitsfonds. Mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich würden die Finanzreserven der Krankenkassen von rund 4 Milliarden Euro zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen und zudem Mittel aus dem Gesundheitsfonds in Höhe von 2,4 Milliarden Euro. 

Weitere Inhalte des Gesetzentwurfs:

  • Finanzreserven: Vorhandene Finanzreserven der Krankenkassen werden mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen. Zudem wird die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds halbiert.
  • Reform AMNOG: Mittelfristig wirkende strukturelle Änderungen der Preisbildung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen und ergänzenden Maßnahmen zur Dämpfung des Ausgabenanstiegs.
  • Das Preismoratorium bei Arzneimitteln wird bis Ende 2026 verlängert.
  • Beim Austausch von Biosimilars in der Apotheke erhält der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein Jahr mehr Zeit für seine „Hinweise zur Austauschbarkeit von biologischen Referenzarzneimitteln durch Apotheken“. Die neue Frist ist der 18. August 2023.
  • Konkretisierung der im Pflegebudget berücksichtigungsfähigen Berufsgruppen.
  • Die extrabudgetäre Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen gegenüber Neupatienten für Vertragsärzte wird abgeschafft.
  • Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärztinnen und Zahnärzte.

Alle Lager äußerten Unmut

Zahlreiche Stellungnahmen zum Referentenentwurf zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz waren fristgerecht bis Mitte Juli im BMG eingetroffen, wie ein Sprecher auf PZ-Anfrage sagte. Bis zuletzt hatten sämtliche beteiligten Lager – Kassen, Pharmaindustrie und Verbände – ihren Unmut über die Pläne geäußert. Auch die ABDA hatte ihrem Ärger im Vorhinein schriftlich Luft gemacht und die Pläne als eine Schwächung des Arzneimittelversorgungssystems und »in keinster Weise nachvollziehbar« bezeichnet, wie es in einem ABDA-Statement hieß.

Dass das Gesetz in erster Linie die Leistungserbringer heranziehe und insbesondere im Arzneimittelbereich sparen wolle, sei unverhältnismäßig, so die Bundesvereinigung. Der geplante erhöhte Kassenabschlag um 23 Cent über zwei Jahre belaste die Apotheken jährlich mit etwa 120 Millionen Euro, das sind für eine durchschnittliche Apotheke demnach etwa 6500 Euro pro Jahr, was für jede einzelne Offizin de facto eine Schmälerung des Rohertrags und Vorsteuergewinns darstelle. 

Mit teils scharfer Kritik hatte sich neben Fachverbänden auch Kassen und Pharmaindustrie zu den Sparplänen geäußert. Um das Milliardenloch der GKV zu stopfen, hatten die Kassen zudem unter anderem bei den Apotheken reichlich Sparpotenzial ausgemacht und vorgeschlagen, den Fixzuschlag deutlich zu senken, die Drei-Prozent-Marge zu deckeln und die Botendienstvergütung zu streichen. So sollten Milliardenbeträge bei den Apotheken gespart werden.

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