Pharmazeutische Zeitung online
Kabinettsbeschluss

Kassenabschlag soll auf 2 Euro erhöht werden

Laut Kabinettsbeschluss zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in einer heutigen Pressekonferenz vorstellte, soll der Kassenabschlag der Apotheken in den Jahren 2023 und 2024 auf 2 Euro erhöht werden. Damit hat das Bundesgesundheitsministerium trotz heftiger Kritik aus allen Lagern keine Änderungen in diesem Punkt am Gesetzesentwurf vorgenommen. 
Cornelia Dölger
Melanie Höhn
27.07.2022  13:48 Uhr

Bund leistet 2 Milliarden Euro Zuschuss

Als weitere Sparmaßnahme sieht das BMG vor, den Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,3 Prozentpunkte anzuheben – davon soll der Arbeitgeber die Hälfte übernehmen, sodass auf Arbeitnehmer eine »maßvolle« Erhöhung von 0,15 Prozent des Beitragssatzes zukomme. Am wichtigsten ist Lauterbach zufolge, dass die Lücke von insgesamt 17 Milliarden Euro »kurzfristig« geschlossen werde. 

Laut BMG sollen die finanziellen Lasten »auf die Krankenkassen, den Bund, Leistungserbringer und die Beitragszahlenden« verteilt werden. Der Bund leiste im Jahr 2023 einen ergänzenden Zuschuss in Höhe von 2 Milliarden Euro und vergebe ein Darlehen in Höhe von 1 Milliarde Euro an den Gesundheitsfonds. Mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich würden die Finanzreserven der Krankenkassen von rund 4 Milliarden Euro zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen und zudem Mittel aus dem Gesundheitsfonds in Höhe von 2,4 Milliarden Euro. 

Weitere Inhalte des Gesetzentwurfs:

  • Finanzreserven: Vorhandene Finanzreserven der Krankenkassen werden mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen. Zudem wird die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds halbiert.
  • Reform AMNOG: Mittelfristig wirkende strukturelle Änderungen der Preisbildung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen und ergänzenden Maßnahmen zur Dämpfung des Ausgabenanstiegs.
  • Das Preismoratorium bei Arzneimitteln wird bis Ende 2026 verlängert.
  • Beim Austausch von Biosimilars in der Apotheke erhält der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein Jahr mehr Zeit für seine „Hinweise zur Austauschbarkeit von biologischen Referenzarzneimitteln durch Apotheken“. Die neue Frist ist der 18. August 2023.
  • Konkretisierung der im Pflegebudget berücksichtigungsfähigen Berufsgruppen.
  • Die extrabudgetäre Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen gegenüber Neupatienten für Vertragsärzte wird abgeschafft.
  • Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärztinnen und Zahnärzte.
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa