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Pläne im Ergebnispapier

Kassen weisen Gehaltsdeckelung zurück

Union und SPD wollen bei den GKV-Gehältern »erheblich« einsparen. Darauf haben sie sich zumindest laut Ergebnispapier der AG Gesundheit geeinigt. Der AOK-Bundesverband wertet die Pläne als Eingriff in die Tarifautonomie der Kassen. Heute nehmen die Hauptverhandler ihre Arbeit auf.
Cornelia Dölger
28.03.2025  09:00 Uhr
Kassen weisen Gehaltsdeckelung zurück

Die Kassen sind klamm, stehen vor Milliardenlöchern und rufen zum Ausgabenstopp auf. Erst heute forderte der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands ein Ausgabenmoratorium, bis notwendige Strukturreformen griffen. Die Beitragsspirale dürfe sich nicht weiter drehen, die finanzielle Belastung für Arbeitende und Versicherte nicht weiter steigen. 

Gestern war die künftige Regierung den Kassen zumindest theoretisch entgegengekommen. Laut Ergebnispapier der Arbeitsgruppe Gesundheit einigten sich Union und SPD darauf, dass der Bund den Kassenanteil für den Transformationsfonds zur Finanzierung der Krankenhausreform übernehmen soll.

Damit würden den Kassen  jährliche Ausgaben von 2,5 Milliarden Euro erspart, die aus dem Gesundheitsfonds und damit von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert worden wären. Für das Sondervermögen und eine Lockerung der Schuldenbremse hatten Bundestag und Bundesrat vergangene Woche den Weg frei gemacht.

Entwurf: Gehälter der GKV sollen sich am TVöD orientieren

Das freut die Kassen natürlich. GKV-Sprecher Florian Lanz ließ wissen: »Es ist ein gutes Signal, dass die Koalitionsarbeitsgruppe genau dies für den Koalitionsvertrag vorgeschlagen hat.« Allerdings werde es darauf ankommen, ob die künftige Koalition dies auch wirklich umsetze.

Solche Zweifel hegt Lanz auch bei einem weitere Vorhaben der Verhandler. Um im Gesundheitswesen zu sparen, will die künftige Koalition nämlich auch bei den GKV-Gehältern ansetzen. »Alle sozialversicherungsrechtlichen oder selbstverwaltenden Körperschaften des öffentlichen Rechts im Gesundheitswesen, die aus dem Beitragsaufkommen finanziert werden, sollen die gleiche Gehaltsstruktur abbilden, die für die Mitarbeitenden der niedergelassenen Ärzteschaft, der Krankenhäuser und des öffentlichen Gesundheitsdienstes gelten«, heißt es in dem Entwurf.

Und: »Künftig sollen sich die Gehälter der gesetzlichen Krankenkassen, des Medizinischen Dienstes und weiterer Akteure am TVöD orientieren.« Diese Maßnahmen bewirkten eine Strukturveränderung »mit erheblichem Einsparungspotenzial«, glauben die Unterhändler.

Lanz verwies auf PZ-Anfrage darauf, dass man hier von einer Einigung offenkundig noch weit entfernt sei.  Das Papier sei »bestenfalls als vorläufig zu betrachten«, weshalb der GKV-SV von einer Einordnung oder Kommentierung absehe. Auch die Techniker Krankenkasse äußerte sich in diese Richtung.

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