Kassen weisen Gehaltsdeckelung zurück |
Cornelia Dölger |
28.03.2025 09:00 Uhr |
Konkreter wurde der Sprecher des AOK-Bundesverbands, Kai Behrens. Er ließ wissen, dass der Bundesverband die im Ergebnispapier geplante Vereinheitlichung der Gehaltsstrukturen kritisch sehe. Sie stelle einen Eingriff in die Tarifautonomie bei den Krankenkassen dar.
Die einzelnen Krankenkassen als Körperschaften öffentlichen Rechts unterlägen dem Mittelverwendungsprinzip des Sozialgesetzbuchs, führte Behrens aus. Auf dieser Basis verhandelten die AOKs die Arbeitsbedingungen und Gehaltsstrukturen gemeinsam mit den Tarifpartnern im Rahmen der Tarifautonomie.
Grundsätzlich orientierten sich die Gehälter der AOK-Beschäftigten an den Regelungen des öffentlichen Dienstes. »Die Gehaltsstruktur, das Gehaltsgefüge (Vergütungsgruppen, Erfahrungsstufen) und die Vergütungshöhe orientieren sich zudem an den spezifischen Aufgabenstellungen und Arbeitsmarktbedingungen der AOKs«, erklärte Behrens.
Eine gemeinsame, kassenübergreifende Tarifentwicklung und Tarifpolitik sei praktisch und rechtlich unrealistisch. Es sei davon auszugehen, dass auch die beteiligten Tarifpartner den Eingriff in die Tarifautonomie zurückwiesen.
Bis der Text für einen Koalitionsvertrag steht, müssen noch einige Hürden genommen werden. Am heutigen Freitag soll die Hauptverhandlungsgruppe ihre Arbeit aufnehmen. Berichten zufolge sind noch viele Punkte in den Arbeitsgruppen umstritten. Die Gespräche sollen abwechselnd im Konrad-Adenauer-Haus, im Willy-Brandt-Haus und in der Landesvertretung des Freistaats Bayern stattfinden.