Pharmazeutische Zeitung online
Schnellere Methodenbewertung

Kassen warnen vor Risiken

Das geplante Implantateregister-Errichtungsgesetz sieht der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) extrem kritisch. Hinter dem Ziel des Bundesministeriums für Gesundheit, Beratungen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu beschleunigen, befürchtet der Verband eine verdeckte Neuausrichtung des Bewertungssystems – zulasten von Patienten und Kassen.
Jennifer Evans
20.06.2019  15:08 Uhr

Am Montag findet eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags zum Kabinettsentwurf für das geplante Gesetz zur Errichtung eines Implantateregisters Deutschland (EIRD) statt. In dem Entwurf ist unter anderem vorgesehen, die Entscheidungszeiten des G-BA mit Blick auf die Einführung neuer Behandlungsmethoden zu verkürzen. Doch das Vorhaben geht nach Ansicht von Doris Pfeiffer, Chefin des GKV-Spitzenverbands, vor allem auf Kosten der Kassen und Patienten. Das betonte sie beim heutigen Pressegespräch in Berlin. Sie warnte vor der geplanten schnelleren Einführung neuer Methoden, sollte das Verhältnis von Nutzen zu Risiko unbekannt sein.

Den »vermeintlich patientenfreundlichen Ansatz« des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hält der GKV-Spitzenverband für eine verdeckte Systemänderung. Damit könnte das Ministerium in Zukunft fachlich in die Arbeit des G-BA eingreifen und auch steuern, was künftig zur Kassenleistung wird. Mit Blick auf ihre Verantwortung für rund 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherte sind Einbußen in Sachen Qualität und Sicherheit in Pfeiffers Augen nicht akzeptabel. »Der Patientenschutz muss an erster Stelle stehen«, betonte sie.

Änderung der Bewertungsmaßstäbe

Bislang hat das BMG nur die Funktion einer Rechtsaufsicht. Das bedeutet, es kann lediglich prüfen, ob die G-BA-Entscheidungen den rechtlichen Anforderungen entsprechen, nicht aber in die inhaltliche Arbeit des Ausschusses eingreifen. Das soll künftig etwas anders sein. Der Gesetzentwurf sieht beispielsweise vor, dass das BMG Beschlüsse inhaltlich anfechten kann und zudem ermächtigt ist, etwa Bewertungsmaßstäbe des G-BA sowie die Anforderungen des Ausschusses an Nutzennachweise zu verändern. Selbst bei dürftiger Datenlage soll das BMG Erprobungsstudien in Auftrag geben können, die dann von den Kassen finanziert werden sollen. Pfeiffer beanstandet nicht nur, dass auf diese Weise womöglich die Anforderungen an Qualität sinken, sondern dass damit auch die Hersteller von Medizinprodukten »völlig aus der Finanzierungsverantwortung entlassen« wären. Diese sieht sie nämlich in der Pflicht, für ihre Studien selbst zu bezahlen. Es könne nicht sein, dass Studien, »deren Sinnhaftigkeit in Frage steht«, mit Beitragsgeldern finanziert werden, so Pfeiffer.

Kritisch ist für sie zudem, dass die Beratungsdauer im G-BA von bisher drei Jahren auf maximal zwei Jahre verkürzt werden soll – ohne gleichzeitig notwendige Stellungnahmeverfahren zu straffen. Auch hält Pfeiffer es angesichts der dafür nötigen Genehmigungen für unrealistisch, dass Erprobungsstudien künftig zwingend nach neun Monaten starten müssen.

Mitbestimmungsrecht durch die Hintertür

Dabei ist der Kabinettsentwurf gegenüber dem Referentenentwurf aus dem Januar bereits entschärft. Ursprünglich sollte es dem BMG nach Zustimmung des Bundesrats erlaubt sein, im eigenen Ermessen neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in die Versorgung einbringen zu können. Laut aktuellem Entwurf liegt die Entscheidung aber wieder beim G-BA. Allerdings darf das Ministerium jetzt nicht mehr nur rechtlich prüfen, sondern im Falle einer Fristverletzung auch inhaltlich. Und zwar ohne Zustimmung der Länder. Über die Formvorschriften erhalte sich das BMG praktisch das ursprünglich geplante Mitbestimmungsrecht, bemängelt der GKV-Spitzenverband.

Das Vorhaben des BMG wertet auch die Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen) als »Generalangriff auf die bisherige evidenzbasierte Methodenbewertung«. Was unter dem »Deckmäntelchen des Patientennutzens« verkauft werde, diene in Wahrheit eher den Interessen der Hersteller von Medizinprodukten und anderen medizinischen Hilfsmitteln, sagte sie der Pharmazeutischen Zeitung.

Damit neue Methoden in Zukunft dennoch schneller beim Patienten landen können, schlägt Pfeiffer vor, Stellungnahme- und Anhörungsverfahren grundsätzlich zu verkürzen. Zudem sollte im Gesetzentwurf geregelt sein, dass Dossiers zu neuen Behandlungsmethoden bereits vollständig vom Hersteller erbracht werden und nicht die Solidargemeinschaft dafür aufkommen muss. Schließlich sei dies für die Pharmaindustrie mittels des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) auch so geregelt, argumentiert sie.

Schon länger will sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ein Mitspracherecht bei der Entscheidung über neue Kassenleistungen einräumen. Ausgangspunkt war, dass er Frauen mit einer krankhaften Fettverteilungsstörung das Absaugen von Körperfett zulasten der Kassen ermöglichen wollte. Die entsprechenden Beratungen im G-BA zur Liposuktion hatten Spahn einfach zu lange gedauert.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa