| Lukas Brockfeld |
| 03.03.2026 15:00 Uhr |
Der GKV-Spitzenverband sieht mehrere Probleme bei der geplanten Apothekenreform. / © picture alliance / Fotostand
Am Mittwoch findet die öffentliche Anhörung zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) im Gesundheitsausschuss des Bundestags statt. Im Vorfeld haben bereits zahlreiche Verbände, Organisationen und Experten Stellungnahmen eingereicht.
Darunter sind auch der AOK-Bundesverband, der Dachverband der Betriebskrankenkassen (BKK) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). In den vergangenen Monaten hatten Vertreterinnen und Vertreter der Krankenkassen mehrfach Kritik an der geplanten Reform geübt und insbesondere vor steigenden Kosten gewarnt.
Der BKK-Dachverband lobt in seiner Stellungnahme die geplante Flexibilisierung der Apothekenorganisation. Insbesondere die Möglichkeit, die Leitung einer Filialapotheke auf zwei Apothekerinnen oder Apotheker aufzuteilen, wird von den Betriebskrankenkassen begrüßt, da sie neue Möglichkeiten der Personalorganisation schafft, die insbesondere aufgrund des Fachkräftemangels notwendig seien. Auch eine erweiterte Verantwortungsübernahme durch qualifizierte PTA sei in diesem Zusammenhang sinnvoll.
Um die Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen sicherzustellen, unterstützt der BKK-Dachverband außerdem die geplante erleichterte Gründung von Zweigapotheken sowie eine stärker an der regionalen Belastung ausgerichtete Vergütung von Teilnotdiensten. Generell seien die geplanten Flexibilisierungen dazu geeignet, die Attraktivität des Apothekenbetriebs zu erhöhen.
Der geplante Ausbau von pharmazeutischen Dienstleistungen wird grundsätzlich unterstützt. Der BKK-Dachverband mahnt aber, dass dieser evidenzbasiert erfolgen müsse. Außerdem brauche es eine klare Aufgabenabgrenzung zwischen Apotheken und Arztpraxen, um teure Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Die Betriebskrankenkassen wünschen sich außerdem, dass die ungenutzten Gelder aus dem pDL-Fonds an die Krankenkassen zurückgezahlt werden.
Die geplanten Erleichterungen bei der Abgabe und dem Austausch von Arzneimitteln sowie die geplante Ausweitung der Regelungen zu Nullretaxationen werden vom BKK-Dachverband dagegen abgelehnt. Die Kassen befürchten, dass zentrale wirtschaftliche Steuerungsinstrumente der gesetzlichen Krankenversicherung verloren gehen könnten, was für die Beitragszahler zu erheblichen Mehrkosten führen würde. Laut dem Verband gibt es schon heute ausreichend flexible Regelungen, um eine bedarfsgerechte Versorgung in Ausnahmesituationen sicherzustellen.